2.3.2.4 Anwendungsdauer und Wechsel der gewählten Vorgehensweise
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. August 2015
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 2.3.2.4 · Deutsch
a) | Anwendungsdauer Liegt die Veränderung des Verwendungszweckes bei einer partiellen Nutzungsänderung bei höchstens 20 Prozentpunkten und erfolgt durch die steuerpflichtige Person keine Korrektur infolge Nutzungsänderung, geht die ESTV davon aus, dass die steuerpflichtige Person mindestens für die nächsten 5 Jahre die annäherungsweise Ermittlung anwenden will. Wird seitens der steuerpflichtigen Person hingegen eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen, gibt sie damit zu erkennen, dass sie mindestens für die nächsten 5 Jahre die effektive Ermittlung anwenden will. Die von der steuerpflichtigen Person gewählte Ermittlungsmethode (annäherungsweise oder effektiv) wird bei der partiellen Nutzungsänderung für mindestens 5 Jahre angewendet. |
b) | Wechsel
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