2.1.3 Debitoren und Kreditoren

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 2.1.3 · Deutsch

Auf Debitoren, die zu Beginn der Steuerpflicht bereits bestehen und nachgewiesen sind, ist keine MWST abzurechnen.

Die Vorsteuer auf Kreditoren, die zu Beginn der Steuerpflicht bereits bestehen, kann nicht geltend gemacht werden.