2.1.3 Debitoren und Kreditoren
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 2.1.3 · Deutsch
Auf Debitoren, die zu Beginn der Steuerpflicht bereits bestehen und nachgewiesen sind, ist keine MWST abzurechnen.
Die Vorsteuer auf Kreditoren, die zu Beginn der Steuerpflicht bereits bestehen, kann nicht geltend gemacht werden.