2.1.2 Gegenstände und Dienstleistungen
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 2.1.2 · Deutsch
Die bei Beginn der Steuerpflicht auf den Gegenständen und aktivierbaren Dienstleistungen (z. B. Warenlager, Betriebsmittel, Immobilien oder Patente/Lizenzen) lastende MWST wird mit der Anwendung der SSS-Methode berücksichtigt. Eine Einlageentsteuerung kann nicht vorgenommen werden (Art. 78 Abs. 5 MWSTV).
Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 78 Abs. 5 MWSTV) (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).