2.1.2 Gegenstände und Dienstleistungen

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 2.1.2 · Deutsch

Die bei Beginn der Steuerpflicht auf den Gegenständen und aktivierbaren Dienstleistungen (z. B. Warenlager, Betriebsmittel, Immobilien oder Patente/Lizenzen) lastende MWST wird mit der Anwendung der SSS-Methode berücksichtigt. Eine Einlageentsteuerung kann nicht vorgenommen werden (Art. 78 Abs. 5 MWSTV).

Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 78 Abs. 5 MWSTV) (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).