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Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 48 Seiten

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GELTENDES RECHT VORENTWURF

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D. Zahl der Mitglieder D. Zahl der Mitglieder Art. 625 Art. 625

1Bei der Gründung muss die Gesellschaft1 Zur Gründung einer Gesellschaft genügt ein mindestens so viele Aktionäre zählen, als für Aktionär.

die Bildung des Verwaltungsrates und der

Revisionsstelle nach Vorschrift der Statuten

notwendig sind, wenigstens aber drei.

2Sinkt in der Folge die Zahl der Aktionäre2 Fehlt es der Gesellschaft an den vorgeunter diese Mindestzahl, oder fehlt es der schriebenen Organen, so kann der Richter auf Gesellschaft an den vorgeschriebenen Orga- Begehren eines Aktionärs oder eines Gläubinen, so kann der Richter auf Begehren eines gers oder auf Begehren des Handelsregister-Aktionärs oder eines Gläubigers die Auflö- führers die Auflösung verfügen, sofern die sung verfügen, sofern die Gesellschaft nicht Gesellschaft nicht binnen angemessener Frist binnen angemessener Frist den gesetzmässi- den gesetzmässigen Zustand wieder herstellt. gen Zustand wieder herstellt. Nach Anhebung Nach Anhebung der Klage kann der Richter der Klage kann der Richter auf Antrag einer auf Antrag einer Partei vorsorgliche Massnah-Partei vorsorgliche Massnahmen anordnen men anordnen.

II. Inhalt der Eintragung II. Inhalt der Eintragung Art. 641 Art. 641

In das Handelsregister sind einzutragen: In das Handelsregister sind einzutragen:

1. das Datum der Statuten; 1. (…)

2. die Firma und der Sitz der Gesellschaft; 2. (…)

3. der Zweck und, wenn die Statuten hier- 3. (…)

über eine Bestimmung enthalten, die Dau-

er der Gesellschaft;

4. die Höhe des Aktienkapitals und der dar- 4. (…)

auf geleisteten Einlagen;

5. Anzahl, Nennwert und Art der Aktien, 5. (…)

Beschränkungen der Übertragbarkeit so-

wie Vorrechte einzelner Kategorien;

6. der Gegenstand der Sacheinlage und die 6. bei Einpersonengesellschaften:

dafür ausgegebenen Aktien, der Gegen- a. der Hinweis auf das Vorliegen einer stand der Sachübernahme und die Gegen- Einpersonengesellschaft

leistung der Gesellschaft sowie Inhalt und b. der Name bzw. die Firma des Aktio-Wert der besonderen Vorteile; närs

c. der Wohnsitz bzw. der Sitz des Aktionärs

7. die Anzahl der Genussscheine mit Angabe 7. der Gegenstand der Sacheinlage und die

der Inhalts der damit verbundenen Rechte; dafür ausgegebenen Aktien, der Gegenstand der Sachübernahme und die Gegenleistung der Gesellschaft sowie Inhalt und Wert der besonderen Vorteile;