Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/21: Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") · 15 Seiten
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Mit Beschluss vom 5. Juli 2000 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, den Entwurf des Bundesgesetzes über die Teilung eingezogener Vermögenswerte sowie den entsprechenden Begleitbericht in die Vernehmlassung zu geben.
Das EJPD hat mit Schreiben vom 18. Juli 2000 die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, interessierte Organisationen und Verbände sowie die Eidgenössischen Gerichte eingeladen, bis Ende Oktober 2000 zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.
Eingegangen sind folgende 53 Stellungnahmen:
• aller Kantone;
• des Bundesgerichts;
• der FDP, SP, SVP1 sowie der CSP, LPS, Grünen und PdA;
• von fünf Wirtschaftsverbänden;
• von vierzehn interessierten Organisationen.
BSVI9TUaGD8C@ 7@H@SFVIB@I aVH B@T@Ua@T@IUXVSA
In den Vernehmlassungen wird die Notwendigkeit, eine klare Regelung über die Teilung eingezogener Vermögenswerte zu schaffen, anerkannt. Die Vernehmlasser begrüssen deshalb den Gesetzesentwurf und stimmen seinen Zielsetzungen zu (Entschädigung der Gemeinwesen für ihre Aufwendungen, Förderung der Zusammenarbeit und der Bekämpfung der Kriminalität, Entschärfung von positiven Kompetenzkonflikten).
- Die Kantone haben den Gesetzesentwurf positiv aufgenommen. Sie stimmen
dem Teilungsmodus grundsätzlich zu, kritisieren aber dessen Ausgestaltung, insbesondere den Minimalbetrag und den Verteilschlüssel. Mit Ausnahme von VS und ZH gehen die Kantone mit dem Bundesrat einig, dass auf eine Zweckbindung zu verzichten sei.
1 Die CVP hat auf eine Stellungnahme verzichtet.