Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/21: Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

Nach Meinung des Kantons ZH sollte aus Artikel 4 Absatz 2 Gesetzesentwurf klarer der obligatorische Charakter der Vorabzüge (dem Geschädigten zugesprochene Beträge) zum Ausdruck kommen, indem der Begriff «abziehbar» durch «abzuziehen» zu ersetzen sei.

Der Kanton AG schlägt vor, dass Artikel 5 Absatz 1 Gesetzesentwurf folgendermassen zu ergänzen sei: « 5/10 für das Gemeinwesen, welches qh†Wr…shu…rtryrv‡r‡ ˆqdie Einziehung verfügt hat ».

' ˜qr…ˆtr ‰‚ 7ˆqr†…rpu‡

Die Vernehmlasser haben keine Einwände vorgebracht.

Der Kanton VS ist der Ansicht, dass darauf verzichtet werden könne, im StGB eine Bestimmung über die Rangfolge für Einziehungen einzuführen.