Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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FDP: Die Zusammenarbeit bei der Ermittlung des Sachverhalts soll auf internationale Organisationen ausgedehnt werden.
Art. 45 Abs. 2 Inhalt der Wegweisungsverfügung
2 Entscheide n ach den A rtikeln 23 Absatz 1, 3 2-3 4 und 35a sind sofor t voll ziehbar, ausser das Bundesamt verfügt etwas anderes.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung
BS GE, SPS, SFH,
CAR, HEKS, SEK, SRK, SSF
SFH: Bei sofort vollstreckbaren Wegweisungsentscheiden bleiben den Betroffenen bloss noch 24 Stunden, um ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde inklusive der materiellen Beschwerde einzureichen. Dies ist im Licht des Rechts auf eine effektive Beschwerde gemäss Art. 13 EMRK zu kurz. Deshalb muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob eine sofort vollstreckbare Wegweisung angeordnet werden kann (Ebenso: HEKS, SEK, SRK, CAR).
GE: Mit einer Ergänzung analog jener in Art. 112 AsylG könnte sichergestellt werden, dass der Vollzug einer Wegweisung nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach deren Anordnung, also der Frist zur Einreichung eines Gesuchs um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, erfolgen darf.
CSP: In Abs. 2 muss weiterhin ein Vorbehalt zugunsten von Art. 112 AsylG bestehen.
SSF: Eine Wegweisung auf Grund eines Nichteintretensentscheids kann erst nach abgelaufener Frist für ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, frühestens nach 15 Tagen seit der Entscheideröffnung, vollzogen werden.
Art. 51 Abs. 3 und 6 (neu) Familienasyl
3 In der S chweiz gebo rene Kinde r von Flüchtlin gen werden auch als Flüc htlinge anerkannt, sofern keine besonderen
Umstände dagegen sprechen.
6 Das Bundesamt kann zur Feststellung der Familienzugehörigkeit von Personen, die ein Gesuch um Einbezug in die Flüchtlingseigenschaft stellen, genetische Untersuchungen anordnen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit der vorgebrachten Beweismittel oder Aussagen bestehen. Es muss die gesuchstellende Person auf die Rechtsfolgen einer Weigerung, sich der angeordneten genetischen Untersuchung zu unterziehen, aufmerksam machen. Im Falle einer Weigerung tritt es in der Regel auf ihr Gesuch nicht ein.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung
Absatz 3 NE, SH VD, EKF Absatz 3
BS, GE, GR, ABZ SFH, CAR, SAJE,