Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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AG, AI, AR; BL, BS, GR, NW, OW, SG, VS, VKF: Neben den strafrechtlichen gibt es auch noch andere Aspekte, welche die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung für Flüchtlinge rechtfertigen würde. Die Streichung des Buchstaben b (von Art. 10 Absatz 1 ANAG) führt zu einer ungleichen Behandlung gegenüber den anderen Ausländern und Ausländerinnen, welche ein umfassendes gutes Verhalten an den Tag legen müssen. Selbstverschuldete Fürsorgeabhängkeit dürfe nicht zu einem Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung führen.
GR: Personen, denen die Schweiz Asyl gewährt hat, sollen frühestens zehn Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Erhebliche Fürsorgeabhängigkeit soll weiterhin die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung zur Folge haben
Art. 64 Abs. 3 (neu) Erlöschen
3 Der Flüchtlingsstatus und das Asyl erlöschen, wenn die ausländische Pe rson nach Artikel 1 Abschnitt C Ziffer 3 des Abkommens vom 28. J uli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlin ge die Schweizerische Staatsangehörigkeit erwirbt.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung
BS, SFH, ABZ, SAJE
CAR, HEKS, SEK
Art. 80 Abs. 2 Zuständig eik t
2 Solange sich diese Personen in einer Empfangsstelle oder in einem Erstintegrationszentrum für Flüchtlingsgruppen aufhalten, gewährleistet der Bund die Fürsorge. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise Dritten übertragen.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung
BS, SFH, SLFV, EDSB
SRK
EDSB: Falls Dritte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Empfangsstellen Zugang zu Daten aus dem automatisierten Personenregistratursystem haben, so muss dies in einem formellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein.
SFH, SRK: begrüssen die Delegationsmöglichkeit, regen aber an, Dritte mit dazu qualifizierten Institutionen (SRK) oder mit qualifizierten Dritte (SFH) zu ersetzen
GR: Die Bestimmung ist zu offen formuliert. Es ist im Gesetzestext klarzustellen,
dass der Bund für die Kosten aufkommt.