Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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3 Solange Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung ganz oder teilweise Sozialhilfe beziehen, ist deren Anspruch auf Prämienverbilligung nach Artikel 65 KVG sistiert. Der Anspruch lebt in dem Zeitpunkt auf, in dem diese Personen als Flüchtlinge anerkannt werden, als Schutzbedürftige einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben oder keine Sozialhilfe mehr beziehen.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ableh nung Ablehnung
AG, BL, FR, GE, AI, AR, BE, CAR, BS, UR, ZH, SPS, FMH
JU, LU, NE, NW, GL, GR, SO, TG, CSP, SAV, SKV Absatz 2: CSC OW, SH, SZ, TI, FDP, SVP, SFH,
VD, VS, ZG, EKFr, EKF, AOZ, Cos,
FRSP, SKOS, HEKS, KGB, SBK,
SLFV, SSV, SHV SEK, SGV, SODK,
Absatz 1: SRK, Stadt Bern,
CSC ZFA
BE, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, CAR, FRSP, SHV, SKOS, SLFV, SRK, SSV, Stadt Bern: begrüssen ausdrücklich die Tatsache, dass die Asylsuchenden vom KVG vorgesehenen Grundleistungen nicht ausgeschlossen sind.
AG, AI, GL, GR, UR, TG, ZH, SVP, SGV, SKV, SODK: Die Absätze 1 und 2 müssen "Muss-Bestimmungen" sein.
BS, FR, NE, TI, VD, VS, SKV: die vorgeschlagen Änderungen haben zur Folge, dass auch die Art. 4 und 41 KVG geändert werden müssen (Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer).
BE, SH: ziehen ausdrücklich eine "Kann-Bestimmung" vor.
SPS, CSP, SKV: die Asylsuchenden, welche keine Sozialhilfe beziehen, dürfen von dieser Regelung nicht betroffen werden.
FMH: befürchtet einen Präzedenzfall. Andere Kategorien könnten nachträglich dem gleichen Verfahren untergeordnet werden.
Cos: Die Beschränkung der Wahl des Versicherers muss auf objektiven Kriterien gründen, zum Beispiel, die Kassen, die die grösste Zahl von Versicherten im Kanton haben.
Cos, FMH, SKV: wollen die Asylsuchenden vom KGV-System ausschliessen.
UR: auf eine Anmeldung von fürsorgeabhängigen Asylsuchenden kann verzichtet werden. Dies bedeutet, dass die Anmeldung rückwirkend auf das Einreisedatum in die Schweiz erfolgen kann, wenn die betreffende Person in der Schweiz als Flüchtling anerkannt wird.
FDP, SAV, AOZ : Die vom KVG vorgesehenen Leistungen für Asylsuchende müssen reduziert werden.
BS: es sollte ein Versicherungsmodell geben, das nur auf Asylsuchende Anwendung findet .