Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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verglichen.
4 Stellt das Bundesamt für Polizei Übereinstimmung mit einem schon vorhandenen Fingerabdruck fest, so gibt es diesen Umstand dem Bundesamt sowie den betroffenen kantonalen Polizeibehörden und dem Grenzwachtkorps zusammen mit den Personalien der betroffenen Person (Name, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Referenznummer) bekannt. Von polizeilichen Erfassungen werden zudem Datum, Ort und Grund der Fingerabdruckabnahme in Codeform mitgeteilt.
7 Die Daten werden gelöscht:
c. bei Schutzbedürfti gen spätestens zehn Jahre nach Aufhebung des vorübergehenden Sc hutzes.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung SFH, ABZ, HEKS, SSF(generell) SEK, SLFV
SSF: ist grundsätzlich gegen die Abnahme, Speicherung und Weiterverwendung von Fingerabdrücken. Das EJPD ist dabei datenschützerische „Hindernisse“ wegzuräumen
Art. 100 Abs. 2bis (neu) Registratursystem
2bis Unrichtige Daten sind von Amtes wegen zu berichtigen. Sind die unrichtigen Daten auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht einer Person zurückzuführe , können ihr die Kostenn für die Berichtigung in Rechnung gestellt werden.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung ABZ, HEKS, SEK, NE SGV
NE: Artikel streichen, da er nur unnötige Kosten verursacht und wenig Wirkung zeigt.
Ar t. 102a (neu) Statistik der Sozialhilfeempfänge rinnen und -empfänger Das Bundesamt für Statistik übermittelt dem Bundesamt für die Steuerung der finanziellen Abgeltungen an die Kantone periodisch anonymisierte und aggregierte Daten über die Personen des Asylrechts, welche Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe beziehen.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung BS
Art. 105 Abs. 1 Bst. e, 2 und 4 Zuständigkeit
1 Die Rekurskommission entscheidet endgültig über Beschwerden gegen Entsch eide des Bundesamtes betreffend die: