Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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 Bei Art. 247 (Haftanstalt): in Abs. 1 Ñin der Regelì streichen466 und erg‰nzen um

eine Bestimmung, wonach f¸r weibliche Verhaftete besondere Unterbringungsmˆglichkeiten vorzusehen sind467; in Abs. 3 auch regeln, dass Kantone Sozialberatung sicherstellen468;

 Bei Art. 248 (Vollzug der Haft) treten verschiedene Vernehmlasser daf¸r ein, in

Abs. 4 und/oder Abs. 6 auf die Delegationsmˆglichkeit zu verzichten469; andere w¸rden in Abs. 6 eine Alleinkompetenz der Staatsanwaltschaft vorziehen, mit Beschwerdemˆglichkeit an das Zwangsmassnahmengericht470; im selben Absatz wird die Wendung Ñkonkrete Missbrauchsgefahrì als zu unbestimmt kritisiert471.  In Art. 249 (Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug) wird die Streichung von

Abs. 3 vorgeschlagen472; bei Abs. 2 wollen zwei Vernehmlasser auf die Zustimmung der Staatsanwaltschaft verzichten473.

Im letzten Abschnitt des Kapitels, Ersatzmassnahmen f¸r Untersuchungs- und Sicherheitshaft (Art. 250-253) steht der Katalog der Ersatzmassnahmen (Art. 250 Abs. 2) im Vordergrund des Interesses. Viele Vernehmlasser w¸nschen eine ausdr¸ckliche Erg‰nzung des Katalogs: R¸ckkehrverbot in die gemeinsame Wohnung474, Quartierverbot475, Schl¸sselabgabe476 und Teilnahme an sozialem Trainingsprogramm477. Weitere Kommentare betreffen:

 In Art. 250 Abs. 1 und 4 die Zust‰ndigkeit zur Anordnung478; in Abs. 6 die

Sperrfrist von 6 Monaten (deutscher Text) / 3 Monaten (franzˆsischer Text)479;  In Art. 252 Abs. 2 pr‰zisieren, dass hier nur vom Beschuldigten selbst geleistete

Sicherheiten in Frage kommen480; in Abs. 4 pr‰zisieren, dass die Parteirechte nur in Bezug auf die Freigabe der Sicherheitsleistung gew‰hrt werden481;

 Bei Art. 253 (Verfall der Sicherheitsleistung) w¸rden einige Vernehmlasser die

Streichung von Abs. 2 bef¸rworten.482

9.4 4. Kapitel: Durchsuchungen und Untersuchungen (Art. 254-272; Fragenkatalog Ziff. 4.3)

466 Neustart. 467 EKF, SKGb. 468 Neustart. 469 BE, LU, ZG. 470 NW, SG, KSBS. 471 Avocats GE. 472 BE, LU, Konferenz SMV. 473 BE, TG (letztere will den vorzeitigen Vollzug im ¸brigen nur f¸r verhaftete Personen zulassen). 474 BL, BE, SO, SG (weitere Auflagen bei h‰uslicher Gewalt denkbar), TG (wie SG), KKPKS, SVSP, VSPB (wie SG). 475 BL, SP, Nottelefon, DJS, EKF, Wyss et al., Intervention, SVSP. 476 BL, SP, Nottelefon, DJS, EKF, Wyss et al. 477 BE, Intervention, Neustart (Auflage, sich der Bew‰hrungshilfe zu unterziehen). 478 F¸r Kompetenz der Staatsanwaltschaft mit Anfechtungsmˆglichkeit: BL, SG, ZH. Anordnung nur durch Zwangsmassnahmengericht oder Beschwerdeinstanz, dementsprechend Abs. 4 streichen: BE. 479

6 Monate sind zu lang: BE (f¸r 3 Monate), ZH, Uni ZH (6 Monate sind konventionswidrig), SAV (auch 3 Monate sind zu lang). 480 SAV; f¸r Streichung des Absatzes: Avocats GE. 481 SG, Avocats GE. F¸r Streichung des Absatzes: StA AG. 482 CAPP, StA GE; wohl auch JU, Avocats GE.