Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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10. Sechster Titel: Vorverfahren (Art. 326-349; Fragenkatalog Ziff. 5)

Kernfragen dieses Titels betreffen zun‰chst die Rolle der Polizei, wo kritische Stimmen eine Beschr‰nkung ihrer Kompetenzen im (selbst‰ndigen) Ermittlungsverfahren fordern, aber auch der Umfang der mˆglichen Auftr‰ge der Staatsanwaltschaft an die Polizei ist strittig. Bei der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft wird auch die Mˆglichkeit des Vorabkl‰rungsverfahrens kontrovers beurteilt. Im Grundsatz weitgehende Zustimmung finden dagegen die neuen Instrumente des Vergleichsversuchs und der Wiedergutmachung. Bei letzterer wird jedoch die Rolle Ñexternerì Mediatoren hinterfragt.

10.1 1. Kapitel: Allgemeines (Art. 326-332)

Kontrovers beurteilt wird die Mˆglichkeit der Einleitung des Vorverfahrens (Art. 327) durch die selbst‰ndige Ermittlungst‰tigkeit der Polizei (lit. a).557 Weiter wird bei der Regelung des Anzeigerechts (Art. 329) eine Beschr‰nkung der Mitteilungspflicht der Strafbehˆrden (Abs. 2) vorgeschlagen.558 Eine Vielzahl von Vernehmlassern ‰ussert sich zu den Anzeigepflichten (Art. 330); ƒnderungsvorschl‰ge werden bez¸glich Strafbehˆrden (Abs. 1)559 und Beamten (Abs. 2)560 angebracht. Schliesslich wird vielfach bemerkt, dass die im Titel des 3. Abschnitts und in Art. 331 erw‰hnten Erm‰chtigungsdelikte in der Folge nicht geregelt seien; daraus werden unterschiedliche Schl¸sse gezogen.561

10.2 2. Kapitel: Polizeiliches Ermittlungsverfahren (Art. 333-337)

Zu diesem Kapitel wird von verschiedener Seite grunds‰tzliche Kritik ge‰ussert. Mehrere Vernehmlasser562 fordern generell eine klarere Abgrenzung zwischen dem polizeilichen Ermittlungsverfahren und der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung. Dabei wird eine Beschr‰nkung der polizeilichen Kompetenzen (auf den tats‰chlichen Ñersten Zugriffì) postuliert.563 Zudem seien die Parteirechte zu wahren.564

557 Erˆffnung des Strafverfahrens (nur) durch Untersuchungsbehˆrde: DJS, SAV, wohl auch EKF; Bef¸rwortung der polizeilichen Ermittlungen Ñaus eigenem Antriebì: BAP. 558 Formulierung als Kann-Vorschrift: BL; keine Mitteilung der Form der Erledigung: LU; freie Wahl des Zeitpunkts der Mitteilung, und bez¸glich Erledigung nur Schuldspruch: SZ; Mitteilung nur, wenn Verfahren ausgelˆst wird: TG; Beschr‰nkung auf ÑdÈnonciateur originaireì: StA GE, Uni GE. 559 Nur Strafverfolgungsbehˆrden, nicht Gerichte: BE, SKG; Gerichte nur bei schweren Verbrechen und Vergehen: StA AG; Ausdehnung auf Strafgerichte im Gerichtsverfahren: SG (jedoch Beschr‰nkung auf Offizialdelikte). 560 Verzicht auf Begriff ÑBeamteì: ZG (шffentliche Angestellteì), ZH, BAP, VBJAZ (ÑAngestellte bzw. Beauftragteì); ¸bergangsrechtliche Problematik der kantonalen Anzeigepflichten bei Wegfall der kantonalen Strafverfahrensgesetze: LU, DSB. 561 Streichung des Worts aus den Titeln: BE (Frage der Praxis zu ¸berlassen), ZH, SKG; Erfassung der Erm‰chtigungsdelikte im Gesetzestext: JU, OW, SG, SO (als Kann-Vorschrift), TG, ZG (Verweis auf Art. 7), LPS, Police VD (Verweis auf Art. 7), StA GE. 562 BL, OW, ZH. 563 ZH-Kassationsgericht, AJP, DJS, SAV, wohl EKF (Beschr‰nkung auf Akut- und Hilfsfunktion); Uni ZH; fragend: OW. Bef¸rwortung der polizeilichen Ermittlungen Ñaus eigenem Antriebì: BAP; Erweiterung der Befugnisse der Polizei, jedoch nur im Auftrag der Untersuchungsbehˆrde t‰tig: SPV. 564 Verfahrensformalien analog zur Staatsanwaltschaft: ZH, ‰hnlich SAV, DJS, Uni ZH (fˆrmliche Er- ˆffnung und Beendigung des Verfahrens).