Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
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Weitere ƒnderungsvorschl‰ge finden sich zur Information der Opfer ¸ber ihre Rechte (Art. 334), wo sich verschiedentlich Vernehmlasser zum Vorschlag der Expertenkommission OHG ‰ussern.565 Weiter wird auch die Regelung kritisiert, wonach die Polizei von einer Rapportierung an die Staatsanwaltschaft absehen kann (Art. 337).566
10.3 3. Kapitel: Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft (Art. 338- 349; Fragenkatalog Ziff. 5.1; 5.2)
Im Abschnitt ¸ber die Erˆffnung der Untersuchung (Art. 338-341) werden Modifikationen bez¸glich der Untersuchung der persˆnlichen Verh‰ltnisse (Art. 338 Abs. 3) vorgeschlagen.567 Weiter wird Kritik an der Erˆffnungsverf¸gung (Art. 339 Abs. 4) ge‰ussert568; ein Vernehmlasser schl‰gt zudem die Mˆglichkeit einer direkten Zuweisung an das Gericht vor (neuer Art. 339bis)569. Vielfach kommentiert und kontrovers beurteilt wird sodann das Vorabkl‰rungsverfahren (Art. 340); nebst grunds‰tzlicher Zustimmung570 oder Ablehnung571 werden die Regelung der informellen Befragung (Abs. 2)572 und die fehlende Anfechtbarkeit der Nichtanhandnahmeverf¸gung im Vorabkl‰rungsverfahren (Abs. 5) kritisiert573. Einige Vernehmlasser stellen sodann die Figur der Nichtanhandnahme (Art. 341) generell in Frage574; andere ‰ussern punktuell Kritik575.
Bei der F¸hrung der Untersuchung (Art. 342-345) wird bei Art. 342 teils eine Erweiterung der Zust‰ndigkeit zur Vornahme von Untersuchungshandlungen (Abs. 1
565
Umformulierungsvorschl‰ge: BL (zu Abs. 2), BE (zu Abs. 1lit. b und c), ZH (zu Abs. 1 lit. c: keine Information ¸ber finanzielle Leistungen, die sp‰ter ev. verweigert werden), KKSD (zu Abs. 2); Abgabe einer Liste mit Adressen, Verbeist‰ndung der Opfer: VD; Informationspflicht f¸r alle Verfahrensstadien: Aspasie; Information ¸ber Anonymisierungsmˆglichkeit, und jederzeit ¸ber Verfahrensstand: Nottelefon; Schutzmassnahmen f¸r Opfer von Menschenhandel (erweiterte Definition): DJS, FIZ, Procore. 566
Abs. 1, Streichung des Begriffs Ñvorl‰ufigì: BL (Absehen von Rapportierung nur in klaren Ausnahmef‰llen), ZG, DSB, EDSB, wohl auch Avocats GE; Ñvorl‰ufig offensichtlichì als Widerspruch: LU, ZH; unklar, wann Unterlagen und Registereintr‰ge zu vernichten sind, wenn Polizei von Rapportierung absieht: LU, ZH, DSB, EDSB.
567
Erforschung nur soweit erforderlich: BL, LU, SKG; Abkl‰rungen im Massengesch‰ft weder sinnvoll noch machbar: BE.
568
Den Parteien zu erˆffnen: Uni ZH, SAV (wenn Untersuchung kontradiktorischen Charakter haben sollte); differenzierte Pflicht zur Erˆffnung bei Ermittlungs-/ Untersuchungsverfahren: ZH; klarstellen, dass keine Anfechtbarkeit: BL.
569
AJP (Staatsanwaltschaft kann Beschuldigten direkt dem zust‰ndigen Gericht zuweisen, falls Voraussetzungen f¸r einen Strafbefehl fehlen, aber offensichtlich ist, dass die Anklagepunkte ausreichend sind; vor allem bei Ehrverletzungsdelikten).
570
SG, BAP.
571
BE (nur sinnvoll, wenn Einstellung des Strafverfahrens keine Sperrwirkung h‰tte), Avocats GE (Kompetenz zur informellen Untersuchung zu weitgehend), SKG (keine Notwendigkeit); Unterscheidung zwischen Vorabkl‰rungen und anderen Abkl‰rungen nicht praktikabel: AJP.
572
Kl‰rungsbedarf: Police GE, SAV; BL schl‰gt Befragung der Personen als Auskunftspersonen vor. 573
F¸r Anfechtbarkeit: GPS, DJS; Widerspruch zur anfechtbaren [?] Nichtanhandnahmeverf¸gung in Art. 341: OW, Uni GE; gegen Anfechtbarkeit: LU (Passus Ñmit Beschwerdeì streichen).
574
Einstellung gen¸gt; bei Festhalten an Regelung m¸ssten f¸r Nichtanhandnahme und Einstellung (Art. 351) dieselben Gr¸nde gelten: NW, SH, KSBS.
575
BL (Pflicht, Ñsofortì zu verf¸gen, nicht praxistauglich), JU (Erg‰nzen: Staatsanwaltschaft gibt Befehl zur Einstellung des Verfahrens).