Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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siert689, andere wollen die Mˆglichkeit der ƒnderung oder Erweiterung ausdehnen690 oder einschr‰nken691.

689

AG, JU, TG, StA AG.

690

BL (Kompetenz auch f¸r Verfahrensleitung im Vorfeld), CAPP (eigene Kompetenz des Gerichts zur Ab‰nderung). Abs. 2: Erweiterung auch ohne Zustimmung des Gerichts: StA AG.

691

ƒnderung nur bei offensichtlichen Fehlern: SAV, Uni ZH. Abs. 2: Erweiterung nur mit Zustimmung der Parteien: AJP. Generell gegen die Mˆglichkeit der ƒnderung und Erweiterung: Avocats GE.