Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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davon profitieren w¸rden703. Andere halten die Regelung des VE f¸r unausgereift und unvollst‰ndig.704

Im Einzelnen finden sich sodann die folgenden ƒnderungsvorschl‰ge:

Bei den Allgemeinen Bestimmungen (Art. 385-387) schlagen 3 Vernehmlasser705 im Grundsatz (Art. 385) vor, dass auch die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten die Durchf¸hrung eines abgek¸rzten Verfahrens soll vorschlagen kˆnnen. Ein weiterer Vernehmlasser706 schl‰gt vor, das Gest‰ndnis solle nicht Voraussetzung f¸r den Antrag sein, sondern erst f¸r die Durchf¸hrung des Verfahrens. Bez¸glich der Erˆffnung (Art. 386) wird der Einbezug des (nicht als Privatkl‰gerschaft konstituierten) Opfers in das abgek¸rzte Verfahren gefordert.707 Kritisiert wird weiter die Frist von 10 Tagen (Abs. 2).708 Bei der Anklageschrift (Art. 387) werden nebst Modifikationen des Strafmasses (Abs. 1 lit. a) auch ƒnderungen bez¸glich der Zustimmung der Parteien zur Anklageschrift resp. deren Ablehnung (Abs. 3 und 4)709 vorgeschlagen.

Im Abschnitt ¸ber das Gerichtliche Verfahren (Art. 388-389) findet sich zu Art. 388 nebst allgemeinen Vorbehalten gegen¸ber einer (m¸ndlichen) Hauptverhandlung auch Kritik an der Regelung des Verzichts in Ñeinfachen F‰llenì (Abs. 2)710 sowie der Befragung durch das Gericht (Abs. 3 und 4).711 Beim Urteil (Art. 389) wird einerseits eine Einschr‰nkung712, andererseits eine Ausdehnung713 der Kompetenzen des urteilenden Gerichts vorgeschlagen; zudem wird eine Erweiterung der Begr¸ndungspflicht (Abs. 3) verlangt.714 Weiter fordern mehrere Vernehmlasser eine Pr‰zisierung bez¸glich des Schicksals der von den Parteien abgegebenen Erkl‰rungen bei Ablehnung eines Urteils (Abs. 6).715 Schliesslich kritisieren 2 Vernehmlasser den Ausschluss der Revision (Abs. 7).716

703

SG, VD.

704

BS, SG, ZH, Uni ZH (Konstellation mehrerer Beschuldigter ist zu regeln).

705

NE, TG, TI.

706

BL (aus bisheriger Erfahrung in 10 Anwendungsf‰llen).

707

DJS (Behandlung des Opfers analog PK; Mˆglichkeit zur Stellungnahme sowie Stellung resp. Erg‰nzung von Zivilanspr¸chen und Entsch‰digungen), ‰hnlich EKF, Wyss et al., SKGb.

708

DJS (Vorschlag Ñangemessene Fristì), Avocats GE.

709

BL (zu Abs. 3: Mˆglichkeit zum Widerspruch statt ausdr¸ckliche Zustimmung; zu Abs. 4: Zustimmung als unwiderruflich erkl‰ren), LU (ÑPK soll Zivilanspr¸che wahren kˆnnen, aber der Lauf des Verfahrens soll nicht ihr ¸bergeben werdenì), TI (zu Abs. 4: Zustimmung als unwiderruflich erkl‰ren), Avocats GE (zu Abs. 4: Beschuldigter soll neues Gesuch stellen kˆnnen, auch wenn die Anklageschrift von einer Partei abgelehnt wurde).

710

BL (Begriff zu unbestimmt; Vorschlag: Orientierung an Gew‰hrung des bedingten Strafvollzugs), BS (Ablehnung des Verzichts; Schutz der Verfahrensrechts des Angeschuldigten).

711

BL (auf Feststellung der Richtigkeit und Freiwilligkeit von Parteierkl‰rungen beschr‰nken).

712

AJP (zu Abs. 1 lit. c: Gericht soll nicht ¸ber Angemessenheit der Sanktion befinden kˆnnen, da dies der Absprache ihren Reiz nehmen w¸rde), dito DJS.

713

BS (zu Abs. 2 und 4: zus‰tzlich ist dem Gericht die Mˆglichkeit einzur‰umen, unter der Voraussetzung der Zustimmung der Parteien Modifikationen der Anklageschrift vorzunehmen).

714

BE (Begr¸ndung der Angemessenheit der Sanktion).

715

BL (Verweis auf Art. 148), ZH (Verfolgungshindernis in Bezug auf die bei der Absprache von der Staatsanwaltschaft fallengelassenen Punkte), Avocats GE (erg‰nzen, dass auch die entsprechenden Akten dahinfallen), SAV (Versiegelung der Akten; Richter darf nicht weiter ¸ber die Sache urteilen), Uni ZH (Unverwertbarkeit des Gest‰ndnisses im ordentlichen Verfahren, Verfolgungshindernis der bei der Absprache von der Staatsanwaltschaft fallengelassenen Punkte).

716

BE (Zul‰ssigkeit gem‰ss Art. 479), BS (Ausschluss der Revision problematisch im Falle der Einwirkung einer Straftat auf das Ergebnis des Verfahrens).