Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
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che Gr¸nde gegen das Kriterium des Ñschuldhaften Entziehensì aufgef¸hrt werden727; teils wird auch dessen EMRK-Konformit‰t angezweifelt728.
Weiter finden sich die folgenden ƒnderungsvorschl‰ge:
Bei den Voraussetzungen (Art. 394) wird nebst der Kontroverse um die weiteren Vorladungsversuche (Abs. 2 und 3) Kritik an der Regelung betreffend der (selbstverschuldeten) Verhandlungsf‰higkeit729 und der Weigerung des Verhafteten zur Vorf¸hrung730 (Abs. 4) ge‰ussert.
Im Abschnitt ¸ber die neue Beurteilung (Art. 397-400) wird zun‰chst beim Begehren der Beschuldigten um eine neue Beurteilung (Art. 397) die Regelung der Rechtsmittelbelehrung kritisiert731. Bei der Frage der Zul‰ssigkeit des Begehrens (Art. 398) wird nebst der Kritik am Kriterium des Ñschuldhaften Entziehensì vorgeschlagen, die Bestimmung umzuformulieren: Das Gesuch des Beschuldigten sei abzuweisen (und nicht, es kˆnne nicht gestellt werden; Abs. 1).732 Zudem solle der Beschuldigte (entgegen Abs. 2) frei entscheiden kˆnnen, ob er nur Berufung einlegen will.733 In Art. 399 wird Kritik bez¸glich der Anordnung einer neuen Hauptverhandlung (Abs. 1)734, der aufschiebenden Wirkung (Abs. 2) und der Form der Abweisung (Abs. 4)735 ge‰ussert. Zum Entscheid im Verfahren der neuen Beurteilung (Art. 400) werden ƒnderungen bez¸glich Dahinfallens des Abwesenheitsurteils (Abs. 2) und den F‰llen seines Fortbestandes (Abs. 3) vorgeschlagen.736
13.4 4. Kapitel: Selbst‰ndige Massnahmeverfahren (Art. 401-411; Fragenkatalog Ziff. 8.3)
Zum Abschnitt ¸ber das Verfahren bei der Anordnung der Friedensb¸rgschaft (Art. 401-403) finden sich nur vereinzelt Stellungnahmen; ein Vernehmlasser be-
727
SG (Anspruch auf Neubeurteilung soll auch bei bewusstem Fernbleiben erhalten bleiben), GPS (wegen h‰rteren Sanktionen im Abwesenheitsverfahren), AJP (nur freiwilliges Fernbleiben rechtfertigt Ausschluss), dito DJS, SAV, Neustart (Anspruch, wenn Beschuldigter sich sp‰ter freiwillig stellt und das Urteil innert Frist anficht), Uni SG (Ausschluss l‰uft auf Ungehorsamsstrafe hinaus); Uni Lausanne (Anspruch besteht bedingungslos).
728
SG, VS, GPS, AJP.
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GE (streng, und unklar, wer ¸ber Verhandlungsunf‰higkeit entscheidet), dito Uni GE.
730
Zwangsweise Vorf¸hrung vorsehen: GE, SZ (streichen), TG, StA GE; Gleichbehandlung Verhafteter und Beschuldigter (Abs. 2): SKG, StA AG, Uni ZH, wohl auch SZ; Mˆglichkeit des Verzichts auf 2. Vorladung, falls Beschuldigter nachweislich Kenntnis von der Vorladung hatte und schuldhaft nicht erschienen ist: FDP.
731
BE (Doppelte Rechtsmittelbelehrung in Abs. 1 und 2 unnˆtig; stattdessen eine spezifische vorsehen), LU (neue Beurteilung soll nur schriftlich verlangt werden kˆnnen).
732
AG, TG, VS, StA GE.
733
SG, ‰hnlich LPS (Abs. 2 als Kann-Vorschrift). AJP und DJS schlagen vor, die Verteidigung m¸sse Berufung einlegen kˆnnen; das Berufungsverfahren w¸rde sistiert, wenn der Beschuldigte erscheint und um Neubeurteilung ersucht.
734
AJP (Anordnung erst nach Anhˆrung des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft), dito DJS, Uni GE (Formulierung ÑVoraussetzungen f¸r ein neues Verfahrenì zu unbestimmt).
735
BE (zu Abs. 2: Streichen, nicht von Art. 243 abweichen; zu Abs. 4: Streichen, da selbstverst‰ndlich).
736
AJP (zu Abs. 2: Dahinfallen, wenn sich der Beschuldigte dem neuen Verfahren stellt; zu Abs. 3: Passus Ñoder kann ... nicht ordnungsgem‰ss durchgef¸hrt werdenì mangels Bestimmtheit streichen), dito DJS.