Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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ten deshalb f¸r eine Kann-Vorschrift in Art. 28 Abs. 2 ein913. Zudem seien die Fragen im Zusammenhang mit der ‹bernahme der Kosten dieses Verfahrens914 und seiner Hˆchstdauer915 nicht geregelt. In einigen Antworten werden auch Verbesserungsvorschl‰ge f¸r diesen Artikel gemacht916.

20. Viertes Kapitel: Parteien und Verteidigung (Art. 29-36; Fragenkatalog Ziff. 11.3, 12)

Gem‰ss Art. 29 kommt den Jugendlichen, der Staatsanwaltschaft und der Privatkl‰- gerschaft Parteistellung zu.

20.1 Jugendliche (Art. 30)

Die Parteistellung der Jugendlichen wird nicht bestritten. Hingegen wird die Klarstellung verlangt, dass die Eltern der Jugendlichen bei deren Anhˆrung durch den Richter keinesfalls anwesend sein d¸rften917. Da die Jugendlichen ausserdem gem‰ss Art. 29 Partei seien, erscheine Art. 30 Abs. 2 ¸berfl¸ssig918. Die Mˆglichkeit, sich durch eine Vertrauensperson begleiten zu lassen (Art. 30 Abs. 1 am Schluss), m¸sse gestrichen oder zumindest eingeschr‰nkt und nur auf richterlichen Entscheid hin gew‰hrt werden919.

20.2 Staatsanwaltschaft (Art. 31)

Bez¸glich der Rolle der Staatsanwaltschaft im Jugendstrafverfahren gehen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmer stark auseinander. Diesbez¸glich lassen sich vier verschiedene Gruppen unterscheiden:

 jene, die f¸r das vorgeschlagene Modell einer Staatsanwaltschaft eintreten, die

als Ankl‰gerin auftreten kann, wenn sie dies w¸nscht920;

 jene, die jegliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft am Jugendstrafverfahren

ausschliessen921;

 jene, die der Ansicht sind, die Rolle der Staatsanwaltschaft m¸sse ausgebaut

werden922 oder diese m¸sse gar eine uneingeschr‰nkte Parteistellung erhalten;  jene, die das vorgeschlagene System ablehnen, jedoch nicht angeben, ob sie

eher gegen die Teilnahme der Staatsanwaltschaft oder f¸r eine starke Staatsanwaltschaft sind923.

913 BL, SO. 914 BL, BE, Lostorf. 915 Jger BL, Lostorf. 916 ATME, COROLA, UPD, Uni GE. 917 BS. 918 BS, ZH, Lostorf. 919 BE, VD, SVJS, UPD. 920 AG, FR, JU, LU, NE, NW, OW, SZ, UR, VS, ZG, CSP, CVP, FDP, GPS, Jger GE, KKPKS, Police Lausanne, Stapo BE, Stapo SG, SPV. 921 AR, BL, GE, SH, SO, TI, TG, Jger BL, Lostorf, Uni GE. 922 BE, SG, VD, ZH, SKG, VBJAZ, Police VD. 923 AI, GL, SP, SGB.