Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/156: Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS · 17 Seiten

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Die meisten Konsultierten wünschen eine Erweiterung des Bundesinventars auf historische Schienenverkehrswege.

2 Einleitung

2.1 Auftrag

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zum Entwurf der Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS eine Anhörung bei den Kantonen und den Organisationen durchgeführt. Die Anhörungsunterlagen wurden am 21. Mai 2007 verschickt. Die Anhörungsfrist dauerte grundsätzlich bis zum 31. August 2007. Drei Kantonen wurde die Frist auf schriftliches Gesuch hin bis zum 31. Oktober 2007 verlängert.

Im Vorfeld des Verfahrens wurde mit der Bundeskanzlei die Tragweite des Vorhabens abgeklärt und das Vorgehen abgesprochen. In Anwendung des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren VlG wurde der Verordnungsentwurf als Vorhaben von untergeordneter Tragweite eingestuft. Das Verfahren wurde deshalb als Anhörung (und nicht als Vernehmlassung) durchgeführt.

2.2 Vernehmlassungsadressaten und Teilnehmende

Bis zum 31. Oktober 2007 gingen insgesamt 59 Stellungnahmen ein (siehe Kap. 4 des Berichts). An der Anhörung beteiligten sich 24 Kantone, 3 gesamtschweizerische Verbände, die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD, 21 Natur- und Heimatschutz- sowie Fachorganisationen und 10 weitere Institutionen.

2.3 Vorbemerkungen über die Zusammenstellung der Eingaben

Die teilweise umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen, sowohl des Verordnungstextes als auch der Anhänge, werden im Folgenden gerafft und auf die wesentlichen Punkte bezogen dargestellt. Anträge und Vorschläge, welche lediglich den erläuternden Bericht betreffen, sind entsprechend ausgewiesen.

Zahlreiche Anhörungsteilnehmende haben sich zu gewissen zentralen Fragen mehrmals geäussert: Ein erstes Mal im grundsätzlichen Teil ihrer Stellungnahme, ein zweites Mal beim entsprechenden Thema im beigelegten Fragebogen und oft noch ein letztes Mal bei ihrer Stellungnahme zum massgebenden Verordnungsartikel. Solche Mehrfach-Antworten sind in diesem Bericht nur einmal breiter behandelt, in der Regel bei den Bemerkungen zu den entsprechenden Verordnungsartikeln (siehe Kap. 3.3). Die Bemerkungen zu den einzelnen Verordnungsartikeln beinhalten nur selten konkrete Formulierungsanträge und betreffen meist nur den Erläuterungsbericht zur Verordnung.

Die Originalfassungen jeder einzelnen Stellungnahme sind über die Links in Kapitel 4 einzusehen.

3 Zusammenstellung der Anhörungseingaben

3.1 Allgemeine Haltung zur neuen Verordnung

Der Erlass der Verordnung VIVS wird von der grossen Mehrzahl der Konsultierten befürwortet. Der Schutz der historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung durch den Bund wird als wichtige Aufgabe betrachtet. Im Titel der Verordnung sei jedoch, in Anlehnung an die Terminologie der Natur-

Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS ; Bericht über die Anhörung 4/17