Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/156: Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS · 17 Seiten

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die Verordnung für die unterschiedlichen politischen Ebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) habe. Es sei namentlich auch zu betonen, dass die Verordnung nur für Objekte von nationaler Bedeutung gelte.

3.2.3 Kommunikation

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB, Via Storia, die Stiftung Veloland Schweiz und der Fonds Landschaft Schweiz FLS fordern eine verstärkte Information und Kommunikation auf Bundesseite. Dazu sei auch auf Verordnungsstufe die Zusammenarbeit mit möglichen Fachorganisationen, namentlich mit ViaStoria als Fachorganisation, festzuhalten. Der Touringclub der Schweiz TCS und Strasse-Schweiz FRS betrachten die Information und Aufklärung über die historischen Verkehrswege nicht als Bundesaufgabe.

3.2.4 Art, Anzahl und Länge der schützenswerten Objekte; Schutzziele der Verordnung

Die Kantone BL, BS, GE, GR, LU, NW, SG, SO, SZ, TG, VS, ZG sowie TCS und FRS befürchten, dass ohne wesentliche Reduktion der Anzahl der geschützten Objekte die aktuellen Bedürfnisse des Strassenbaus und der Verkehrssicherheit gegenüber dem Schutz der historischen Verkehrswege in den Hintergrund treten könnten. Der Schutz der IVS-Objekte dürfe den Betrieb, den Unterhalt und die Weiterentwicklung der heutigen Strassen und anderer wichtiger Verkehrsinfrastrukturen nicht einschränken oder verkomplizieren. Ein absoluter Schutz historischer Verkehrswege sei nicht möglich. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Einsprachemöglichkeiten missbräuchlich genutzt würden, was zu Verzögerungen oder gar Projektabbrüchen führen könne. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL und der Schweizerische Städteverband SSV beantragen, dass grundsätzlich weniger Objekte in die Verordnung aufgenommen, diese dafür aber mit stärkeren Schutzbestimmungen versehen werden. Zudem sei das Kriterium der historischen und ideellen Bedeutung als alleiniges Kriterium für die Aufnahme in ein Inventar ungenügend. Bei den aufgenommenen Objekten sollte sich der kulturhistorische Wert hauptsächlich durch die erhaltene, bauliche Substanz begründen.

Zahlreiche Stellungnahmen wünschen die Integration der Eisenbahnlinien ins Inventar, wobei noch abzugrenzen sei, ob diese Erweiterung auf stillgelegte Schienenwege zu beschränken sei oder allenfalls sogar Seilbahnen und Sessellifte umfassen solle. Bemerkenswert ist, dass auch bereits einzelne Wegobjekte aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts zur Aufnahme ins Inventar vorgeschlagen werden.

3.2.5 Bessere Berücksichtigung und Verankerung der Bedürfnisse des Strassenbaus in der Interessen-

abwägung und in eidgenössischen Kommissionen

Mit Blick auf die «zusätzlichen» Schutzobjekte «historische Verkehrswege» werden sich die beiden beratenden, eidgenössischen Kommissionen EKD und ENHK vermehrt mit Anliegen des Strassenbaus auseinander setzen müssen. Die Kantone GR, LU, SG, SO sowie TCS und FRS fordern deshalb, dass auch Vertreter mit aktuellem strassenspezifischem Fachwissen in die beiden Kommissionen aufzunehmen seien.

3.2.6 Stellenwert der Inwertsetzung von Wegen als Schutzmassnahme; Integration ins Langsamver-

kehrsnetz

Die Kantone NE, SO, SZ, VD, VS und die SAB, der Verband Öffentlicher Verkehr VÖV, Veloland CH, der Schweizerische Tourismusverband STV, die Naturfreunde Schweiz NFS, der FLS, die SVK, die Schweizer Wanderwege SAW, und Fussverkehr Schweiz FVCH bedauern, dass der Schutzgedanke gegenüber der Idee der Förderung und Entwicklung der historischen Verkehrswege eher zu stark im Vordergrund stehe. Mögliche Synergien zwischen Schutz und Inwertsetzung der historischen Wege (z.B. im Bereich Langsamverkehr, Kulturwege, Regionalentwicklung) sollten besser genutzt werden, da

Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS ; Bericht über die Anhörung 6/17