Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/193: Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen · 15 Seiten
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Einige Vernehmlassungsteilnehmer (Kantone Glarus, Appenzell I. Rh. und Jura, ACVS, SP, COCRBT und SEV) lehnen die Möglichkeit der Übertragung von Kontrollen und Ahndung von Verstössen an private Organisationen ab. Die Ahndung von Delikten sei primär eine staatliche Aufgabe. Sie befürchten, dass sich die auf wirtschaftlichen Überlegungen basierenden und lediglich auf einen einzelnen Tatbestand fokussierten Kontrollen durch Dritte negativ auf das Image der Polizei auswirken könnten. Zudem würden Kontrollarbeiten nicht zu unterschätzende Risiken bergen, weshalb solche nur von geschulten Polizeifunktionären durchgeführt werden dürfen.
7 Weitere Anliegen
Der Kanton Wallis erwähnt, dass auch die Benutzungsgebühren für die Alpentunnel in den Vignettenpreis miteinbezogen werden sollten.
Die SAB weist darauf hin, dass im Preis der Vignette eigentlich auch die Beförderung von Motorfahrzeugen mit dem Autoverlad Furka, Oberalp, Lötschberg und Vereina enthalten sein müsste. Die Bewohner der betroffenen Gebiete müssen heute eine nicht gerechtfertigte Abgabe für die Benützung des Autoverlads leisten und werden damit gegenüber anderen Landesgegenden benachteiligt.
Um Kontrolltätigkeiten zu intensivieren schlägt der Kanton Basel-Landschaft vor zu überprüfen, ob der Bund mit den Kantonen eine Leistungsvereinbarung abschliessen sollte (analog Leistungsauftrag Schwerverkehrskontrollen).
8 Einsichtnahme
Die vollständigen Stellungnahmen können bei der Oberzolldirektion (Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben) eingesehen werden.