Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/193: Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Die Kantone Bern, Neuenburg, Genf und die asa forderten, dass allenfalls bei einer Einführung der «e-Vignette» die Dachorganisationen und die kantonalen Vollzugsorgane frühzeitig in die Planung miteinbezogen werden müssen.
Der FRS und einige seiner Trägerorganisationen (AGVS, ASTAG, ACS und TCS) lehnten die «e-Vignette» ab. Nach ihrer Auffassung ginge dies allzu stark in Richtung Überwachungs- und Kontrollstaat, insbesondere dann, wenn digitale Fix- oder allenfalls sogar mobile Kameras eingesetzt werden, die den fliessenden Verkehr zeitlich und räumlich praktisch uneingeschränkt kontrollieren können.
«Chip-Vignette»
Die «Chip-Vignette» basiert auf einem im Fahrzeug angebrachten Gerät, das zur Gebührenerhebung dient. Möglich sind verschiedene Varianten elektronischer Hilfsmittel im Fahrzeug: vom Chip-Aufkleber, der mittels Nahbereichsfunk gelesen werden kann, bis hin zum Gebührenzähler mit Satellitenortung und Telekommunikation für die Erfassung der tatsächlichen Fahrleistung. Die «Chip-Vignette» wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmer eindeutig abgelehnt.
5 Missbrauchsbekämpfung
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zu den vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs geäussert haben (Kantone Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, Graubünden, Aargau, Waadt, Schwyz, Nidwalden, CVP, SP, grüne Partei, EVP, SGV, TCS, VCS, asa, FDK, kf) sind der Meinung, dass sich die Durchsetzung der Abgabepflicht durch die vorgesehene Realisierung weiterer Sicherheitsmerkmale und durch die Verstärkung der Kontrollen, namentlich im grenzüberschreitenden Verkehr, verbessern lässt.
Die Kantone Zug, Uri, Glarus und Solothurn sowie die SP, die grüne Partei, die SAB und der VCS sind der Ansicht, dass zusätzlich mit der Schaffung einer Kurzzeitvignette die Missbrauchsgefahr bzw. der Missbrauch durch ausländische Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker massiv verringert werden könnte.
6 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
Art. 2 Geltungsbereich
Der Kanton Luzern schlägt vor, dass zukünftig die Vignettenpflicht für alle Hochleistungsstrassen eingeführt werden soll. Er ist der Meinung, dass Ausnahmen von der Vignettenpflicht die Strassenbenützer nur verunsichern werden und in der Regel schwierig zu kontrollieren seien.
Der Kanton Genf beantragt, für die Autobahnen rund um die Stadt eine Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 2 zu prüfen, da sich der Verkehr seit 1980 mehr als verdoppelt habe. Vor allem im Raum von Saint-Julien habe sich das Verkehrsaufkommen besorgniserregend erhöht. Damit die Automobilisten, welche die Grenzen passieren, vermehrter die Autobahn und nicht mehr die Haupt- oder Nebenstrassen benützen würden, sollten die Autobahnen rund um Genf gebührenfrei sein. Auf diese Weise