Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/193: Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen · 15 Seiten
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1 Ausgangslage
Vor dem Inkrafttreten der Grundlage zur Erhebung der Nationalstrassenabgabe (NSA) in Artikel 86 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101), stützte sich die Erhebung direkt auf die ausführlichen Bestimmungen des Artikel 36quinquiesder aBV und der Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV; SR 741.72). Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist seit der Einführung der Erhebung der Nationalstrassenabgabe im Jahre 1985 damit beauftragt.
Mit der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird dem verfassungsmässigen Auftrag von Artikel 164 BV, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen zu erlassen sind, Folge geleistet. Darin enthalten sind insbesondere die Bestimmungen bezüglich des Kreises der Abgabepflichtigen sowie des Gegenstands und der Bemessung von Abgaben. Die bereits heute geltenden Bestimmungen wurden grösstenteils übernommen. Anpassungen wurden vornehmlich im Bereich der Vollzugbestimmungen vorgenommen.
Damit jedoch die Abgabenerhebung bis zum Erlass besagter Bestimmungen möglich blieb, wurden in den Schlussbestimmungen des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung (AS 1999 2556) die relevanten Bestimmungen der aBV bis zu ihrer Überführung in entsprechende Gesetzesbestimmungen weiterhin für gültig erklärt.
2 Durchführung der Vernehmlassung
Am 17. August 2006 hat der Bundesrat das EFD ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NSAG) zu eröffnen.
Die Vernehmlassung wurde vom 6. September 2006 bis am 31. Januar 2007 durchgeführt. Dazu wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Verkehrsverbände sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen (Total 102). 58 Stellungnahmen sind eingetroffen (Anhang), die sich folgendermassen auf die verschiedenen Gruppen verteilen:
- Kantone: 26
- Politische Parteien: 7
- Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete: 2
- Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: 3
- Verkehrsverbände: 8
- Weitere: 12