Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 160 von 169

7 Auswirkungen

7.1 Auswirkungen auf den Bund

7.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit den im Güterverkehrsverlagerungsgesetz und den in den beiden dargestellten Varianten beschriebenen Verlagerungskonzepten sind weiterhin Mittel für die Förderung des alpenquerenden Bahngüterverkehrs erforderlich.

Für die Realisierung des Massnahmenbündels der Variante 1 zur Umsetzung des Verlagerungsauftrags mit einer Zielsetzung von 650'000 alpenquerenden Fahrten sind – ohne Einführung der Alpentransitbörse - finanzielle Fördermittel zur Unterstützung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs in Höhe von 2000 Millionen Franken für die Jahre 2011 - 2017 erforderlich. Für das Massnahmenbündel von Variante 2 mit Anpassung des Verlagerungsauftrags und einer Zielsetzung von 1 Million Fahrten für den Fall, dass die Alpentransitbörse nicht eingeführt wird, sind Mittel in Höhe von 1000 Millionen Franken für denselben Zeitraum zu beantragen. Diese Mittel sollen im Rahmen eines Bundesbeschlusses für einen neuen Zahlungsrahmen zusammen mit der Güterverkehrsvorlage beantragt werden. Mit dem Zahlungsrahmen sollen Mittel für die finanzielle Förderung des Betriebs des begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehrs zur Verfügung stehen. Es werden auch verschiedene Massnahmen weitergeführt, für die eigene Finanzierungsgrundlagen bestehen.

Im Jahr 2004 stand für die Finanzierung sämtlicher flankierender Verlagerungsmassnahmen ein Budget von 385 Millionen Franken zur Verfügung. Im Jahr 2005 betrug die Summe der Mittel 350 Millionen Franken. Mit der Fortführung der Verlagerungspolitik im Rahmen von Variante 1 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wird der Finanzbedarf für die ersten Jahre bei 350 Millionen Franken liegen und durch die schrittweise Erhöhung des verlagerten Verkehrs auf höchstens 400 Millionen Franken ansteigen. Die zusätzliche Belastung des Bundes wird also für die Jahre 2013 bis 2017 - je nach Referenzjahr - bei 15 bis 50 Millionen Franken liegen.

Bei Reduktion der Fördermassnahmen für die Schiene gemäss Variante 2 werden 2017 nur noch jährlich 200 Millionen Franken im Bereich der Verlagerungsmassnahmen eingesetzt. Dies entspricht einer Entlastung des Haushalts von 142 Millionen Franken im Jahr 2017 gegenüber heute. Im Durchschnitt des Zeitraums 2011 - 2017 werden in der zweiten Variante 240 Millionen Franken jährlich für die Verkehrsverlagerung eingesetzt, was einer Reduktion gegenüber heute um durchschnittlich 100 Millionen Franken entspricht.

Ursprünglich war mit Auslaufen des Zahlungsrahmens für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs eine Reduktion auf das Niveau von 1999 vorgesehen. Das damalige