Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/14: Bundesgesetz über Regionalpolitik · 20 Seiten

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Einige Antragsteller verlangen vom Bund eine klare Differenzierung zwischen NRP und Agglomerationspolitik, d.h. dass sämtliche Aspekte der Modellvorhaben in einer separaten Gesetzesgrundlage geregelt werden (UR, AR, AG, TG, VS, SVP, CSP, GPS, SGB, SL) sollten.

Etliche Vorschläge gehen in die Richtung eines differenzierten Vorgehens (BE, OW, NW, SG, TI, NE, CVP, SP, SAB, SGV, SBV, KBL, SVBL, Waldwirtschaft): Die NRP sollte keine Projekte unterstützen, die sich innerhalb von Grossagglomerationen und zwischen diesen abwickeln und ihre Wirkungen nur dort entfalten. Wenn sich jedoch aus Projekten Stadt – Land - Partnerschaften entwickeln, die der ländlichen Entwicklung dienen, sollten sie für die Förderung in Frage kommen. Ebenso sollten Vorhaben unterstützt werden können in den Klein- und Mittelzentren, die ausserhalb der Grossagglomerationen für die ländlichen Räume und das Berggebiet eine direkte Zentrumsfunktion übernehmen.

5.5 Räumliche Zweiteilung des Massnahmeneinsatzes

Zur Frage der räumlichen Zweitteilung nimmt eine knappe Mehrheit eine befürwortende Haltung ein (55:43).

Von den Kantonen äussern sich 11 zu Gunsten einer solchen Zweiteilung, 7 sind dagegen. Die Kritik betrifft vor allem die als knapp empfundenen Mittel, die auf diese Weise noch weiter verzettelt würden. Die grossregionale Ausrichtung dürfe nicht zu Lasten des Berggebiets gehen.

Die FDP und CVP äussern sich positiv, die SP ist dagegen. Die CVP fordert eine Koordination zwischen der kleinregionalen und der grossregionalen Ebene.

Die Spitzenverbände sind geteilter Meinung. SGV, KV und ES befürworten die Zweiteilung mit Vorbehalten. SGB, Travail.Suisse und SBV lehnen sie vor allem wegen der Mittelverzettelung und der Schnittstellenproblematik ab.

Die weiteren interessierten Kreise und die IHG-Regionen befürworten die Zweiteilung mehrheitlich. Die starke Minderheit, die dagegen ist, rückt vor allem die Mittelkonkurrenz zwischen klein- und grossregionaler Ebene als Problem in den Vordergrund.

5.6 Einheitliche rechtliche Grundlage

Die Vernehmlassungskreise, die sich zu diesem Thema ausdrücklich geäussert haben, unterstützen dieses Anliegen grossmehrheitlich. Hervorgehoben wird von BE auch das Bedürfnis nach einer schlanken Regelung.

Hier ist zu beachten, dass auch betreffend Agglomerationen und Grenzregionen mehrheitlich gefordert wird, diese Anliegen in separaten Erlassen ausserhalb der NRP zu regeln. Einzelne Kantone, so z.B. BE und GR, schlagen zudem vor, den BB zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ausserhalb der Regionalpolitik als industriepolitische Massnahme neu aufzulegen.

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