Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/14: Bundesgesetz über Regionalpolitik · 20 Seiten
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2 GEGENSTAND DER VERNEHMLASSUNGSUNTERLAGE
Eine Reihe von Gründen gab Anlass zur Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem neuen Bundesgesetz über Regionalpolitik, das mittelfristig die bestehenden regionalpolitischen Erlasse ersetzen soll. Angesichts der gegen Ende des vergangenen Jahrtausends wieder gewachsenen interregionalen Disparitäten und des Verlusts an internationaler Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Regionen, wurde die Frage nach der Wirksamkeit der geltenden Massnahmen in den Jahren 2000 und 2001 in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat hat insbesondere je ein Postulat der beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- und Ständerats angenommen.
Die WAK des Nationalrats (01.3003) forderte vom Bundesrat einen Bericht zur Behebung der bestehenden Mängel in der Regionalpolitik. Darin sollten auch Vorschläge zur Koordination der verschiedenen Instrumente der Regionalpolitik unterbreitet werden.
Die WAK des Ständerats (01.3017) forderte ausdrücklich eine Neuausrichtung der Regionalpolitik. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die bestehenden Gesetze und Beschlüsse zusammengeführt werden können und ob die Regionalpolitik künftig über Mehrjahresprogramme, Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gesteuert werden kann.
Der Bundesrat hat seinerseits im Jahre 2002 in seine Strategie Nachhaltige Entwicklung die Option eingefügt, die Schaffung einer Stiftung für die künftige Berggebietsförderung zu prüfen.
Eine Expertenkommission des seco hat u.a. diese Vorschläge evaluiert und im Februar 2003 einen Bericht abgeliefert, der als wesentliche Grundlage für die Vernehmlassungsvorlage diente.
3 ALLGEMEINE BEURTEILUNG DES VERNEHMLASSUNGSENT- WURFS
Im Sinne einer allgemeinen Beurteilung finden die folgenden Elemente der Vorlage bei den Vernehmlassern positive Aufnahme:
• Der Wille des Bundes, direkte regionalpolitische Massnahmen weiterzuführen, trotz der kommenden Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
• Der Befund, dass ein Reformbedarf des aktuellen regionalpolitischen Instrumentariums des Bundes besteht
• Der vermehrte Akzent auf Wettbewerbsfähigkeit