Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/14: Bundesgesetz über Regionalpolitik · 20 Seiten
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5.4.2 Grenzregionen
Der Kanton GE stellt wie einige andere Vernehmlasser (BS, NWRK) fest, dass den Grenzregionen mehr Beachtung geschenkt werden soll. Die Vernehmlassungsvorlage behandle das Thema nur am Rande.
Der Vorschlag, auch künftig die grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit zu fördern, wird grossmehrheitlich begrüsst und von den Grenzkantonen und – regionen als notwendig erachtet.
Eine Mehrheit der Vernehmlasser ist der Ansicht, dass es sich dabei um ein integrationspolitisches Instrument handle, welches in einer separaten Vorlage zu regeln sei. Der Antrag wird damit begründet, dass diese Förderungsaktivitäten sowohl sachlich als auch zeitlich auf Regeln der EU (INTERREG-Initiative) abzustimmen seien. Dies könne durch die Kriterien in der Vernehmlassungsvorlage nicht garantiert werden.
Für eine starke Minderheit ist denkbar, dass auch die NRP als Plattform für die grenzüberschreitende Förderungstätigkeit des Bundes benutzt wird und unterstützt die Variante des Bundesrats voll oder mit einigen Vorbehalten.
5.4.3 Agglomerationen
Eine generelle Öffnung der NRP in die Richtung der Agglomerationen mittels Förderung von Modellvorhaben wird von einer grossen Mehrheit der Vernehmlasser abgelehnt.
Die Vertreter der ländlichen Gebiete, Bergkantone und –regionen bestätigen zwar die funktionalen Zusammenhänge Stadt – Land und die Notwendigkeit regionaler Zentren als Entwicklungsmotoren. Sie beurteilen es als sachlich falsch, Partner auszuschliessen, die in ländlichen Gebieten einen Beitrag zur Inwertsetzung von regionalen Potenzialen leisten könnten (KoSeReg). Dieses Bewusstsein ist aber in vielen Stellungnahmen von der Befürchtung begleitet, dass mit der Öffnung in Richtung Agglomerationen ein Wettbewerb nach Fördermitteln ausgelöst wird, der in Zeiten knapper Ressourcen zu Lasten der Peripherie endet.
Der Kanton NE geht in seiner Stellungnahme den funktionalen territorialen Zusammenhängen vertieft nach und stellt fest, dass aus den nationalen Grosszentren keine automatischen „Überschwappeffekte“ (Spillovers) zu erwarten seien (auch Hotelleriesuisse hegt hier Zweifel), dass hingegen für die Wettbewerbsfähigkeit eher peripherer industrieller und touristischer Regionen deren eigene Klein – und Mittelzentren gestärkt werden sollten.
Als weiterer Grund gegen die Integration von Agglomerationen wird mehrfach ins Feld geführt, dass dem Bund die Verfassungsgrundlage fehle, um die Agglomerationen in seine regionalpolitischen Aktivitäten einschliessen zu können. So hält der Kanton ZH fest, dass die Grossagglomerationen in aller Regel keine wirtschaftlich bedrohten Landesgegenden gemäss Art. 103 BV, auf den sich der Gesetzesentwurf berufe, darstellten.
Der Vorschlag des Bundesrats, die Förderung der Modellvorhaben via Limitierung der finanziellen Mittel zu steuern, wird begrüsst von LU, KoSeReg, VLP, FSU.