Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/14: Bundesgesetz über Regionalpolitik · 20 Seiten
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5.7 Mehrjahresprogramme
Ein Mehrjahresprogramm mit einem entsprechenden Kreditrahmen wird von vielen Vernehmlassern als zweckmässiges Instrument für die Umsetzung der NRP erachtet. Allerdings wird in den befürwortenden Stellungnahmen eine grosse Anzahl kritischer Punkte und Anliegen angeführt:
• Die Gefahr der sachlichen und räumlichen Verzettelung. Dieser sei vorzubeugen, indem die
Programme z.B. eng mit der Bildungspolitik, der Innovationspolitik und der Raumplanung abgestimmt werden (BE).
• Die unvorhersehbaren Anforderungen (finanziell und personell), die auf die Kantone zu-
kommen könnten (FR, TG). Deshalb wären konkretere Angaben seitens des Bundes nötig (SO). Der Aufwand könne aber auch begrenzt werden, wenn ein solches Programm nur alle 7 Jahre (wie EU) aufgelegt würde (GCLIM).
• Die Verknüpfung mit der grossregionalen Ausrichtung, die z.B. dem TI Sorgen bereitet.
• Der VÖV postuliert, dass die Mehrjahresprogramme über die Sektoralpolitik und nicht die
NRP finanziert werden sollten. Die VLP und KPK fordern insbesondere eine Abstimmung mit den raumplanerischen Instrumenten.
Grundsätzlich kritisch äussert sich die SVP, die das Mehrjahresprogramm als wenig praktikabel anschaut und zudem die Gefahr von Doppelspurigkeiten, Ineffizienzen und eines Verteilungskampfes sieht.
5.8 Stiftung
Der Vorschlag des Bundesrats, den IHG-Fonds in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen und die Kantone an der Bereitstellung des Stiftungsvermögens zu beteiligen, stösst auf ein zwiespältiges Echo.
Der Kanton ZG, die FDP, ES und der VÖV befürworten diese Stiftung als alleiniges Instrument der künftigen Regionalpolitik des Bundes. Der VÖV und SBS schlagen vor, daraus ein schweizerisches Kompetenzzentrum für Regionalentwicklung zu bilden.
Die Mehrheit der befürwortenden Stellungnahmen ist mit Vorbehalten und Bedingungen verknüpft. Verschiedene Kantone wie BE, OW, AR und TG wollen mehr Entscheidungskompetenz, falls sich die Kantone an der Stiftung zu beteiligen haben. LU sieht für die Stiftung vor allem operative Aufgaben im Vordergrund, GL und die KPK hingegen die Vermögensverwaltung, während die übrigen Aufgaben von den Kantonen wahrgenommen werden könnten. UR äussert grosse Vorbehalte zu dieser „Auslagerung“ und hat Bedenken zu den Kostenfolgen für die Kantone. AR schlägt vor, die Umsetzung gemäss IHG-Praxis weiterzuführen. TI stellt Anträge für die Besetzung des Stiftungsrats und die Fördersätze. Die CVP sieht Vorteile in der Vermögensbewirtschaftung und dauerhaften Sicherung des Kapitals, die nicht durch eine schwerfällige Administration kompromittiert werden sollen. Die KoSeReg äussert sich zur Begrenzung des Perimeters auf das heutige Einsatzgebiet. Die SAB unterbreitet den Antrag, mehr Bundesmittel