Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/15: Kernenergieverordnung · 14 Seiten
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Andere Vernehmlasser erachten den Inhalt der KEV als lückenhaft. Wichtige Regelungen betreffend die Sicherheit und die Sicherung würden fehlen (BS; GPS, SPS; NWA, Sdn, SES; Greenpeace)
4.3 Ausnahmen von der Rahmenbewilligung
KNE verlangt, die Bestimmungen bezüglich Ausnahmen von der Rahmenbewilligung klarer zu formulieren.
VD und KSR wenden ein, dass die vorgeschlagenen Grenzwerte als Parameter für
Ausnahmen von der Rahmenbewilligung nicht taugten und durch einfachere Parameter ersetzt werden müssten.
GPS, SPS, NWA, SES, Greenpeace und KSA befürchten, dass bei den vorgeschlagenen Kriterien künftig keine Atomanlage mehr eine Rahmenbewilligung benötigen würde. GPS, SPS, NWA und SES fordern stattdessen, alle Arten von Reaktoren und Atomlager der Rahmenbewilligungspflicht zu unterstellen.
Nach Ansicht von Greenpeace ist der Schwellenwert für die Ausnahme von der
Rahmenbewilligung auf maximal 10 μSv Folgedosis für nicht beruflich strahlenexponierte Personen hinunter zu setzen.
KSA ist der Meinung, dass sich Artikel 6 nur auf Auslegungsstörfälle beziehen könne und beantragt eine Limite von 1 mSv.
4.4 Abschliessende Regelung der Anforderungen und der Gesuchsunterlagen
NAGRA betont, dass die Behörden schon auf der Grundlage des KEG aus
Sicherheitsgründen zusätzliche Unterlagen verlangen könnten.
KSA erachtet es als selbstverständlich, dass die Aufsichtsbehörden und auch sie selber bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anfordern können.
Gemäss anderen Vernehmlassern dürfen die Aufsichtsbehörden nicht berechtigt werden, zusätzliche Meldepflichten einzuführen und bei Bedarf zusätzliche Gesuchsunterlagen anzufordern. Der administrative Aufwand für die KKW-Betreiber sei sonst nicht vorhersehbar (SO, AG; EDU, LPS; economiesuisse, HKBB, SGV; atel, axpo, BKW, CKW, EGL, EOS,
KKG, KKL, NOK, swisselectric, swissnuclear, VSE; aves CH, aves W, EF, EFNWCH, ffe, FRE, SVA, SWV; SGK)
4.5 Das Konzept des geologischen Tiefenlagers
NAGRA begrüsst das im Entwurf enthaltene Lagerkonzept.
KSA weist darauf hin, dass dem Pilotlager eine zentrale Bedeutung zukomme, die
hinreichend definiert sein müsse. Massnahmen für eine erleichterte Rückholung der Abfälle dürften nur getroffen werden, wenn sie die Sicherheit nicht beeinträchtigen.
GPS und SPS sowie NWA und SES fordern, die Verordnung müsse die Möglichkeit offen lassen, das geologische Tiefenlager dauerhaft zu kontrollieren. Die Beobachtungsphase dürfe erst dann enden, wenn die eingelagerten Abfälle aus dem Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung fielen. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse auch die Rückholbarkeit der Abfälle möglich sein.