Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/15: Kernenergieverordnung · 14 Seiten
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CSP spricht sich für einen geordneten Rückzug aus der teuren und risikoreichen
Kernenergie aus. Der Entwurf gaukle eine Scheinsicherheit vor.
EDU ist der Ansicht, es sei nicht gelungen, eine verständliche, kurz gefasste KEV zu
schaffen.
2.3 Spitzenverbände der Wirtschaft sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen
SGB erklärt sich mit dem Entwurf nicht vollumfänglich einverstanden, verzichtet aber auf eine detaillierte Stellungnahme.
CP, economiesuisse, HKBB und SGV befürchten einen bürokratischen Mehraufwand und sehen im Entwurf ein Hindernis für einen wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der KKW. Der Entwurf müsse gestrafft und die Verfahren vereinfacht werden. Economiesuisse erachtet es im Zusammenhang mit der Öffnung des Elektrizitätsmarktes als besonders wichtig, dass die KEV die Konkurrenzfähigkeit der KKW nicht beeinträchtigt.
Der Umgang mit Kernmaterialien durch KKW-Betreiber solle nicht durch neue Regelungen erschwert werden (economiesuisse, HKBB).
2.4 Elektrizitätswirtschaft
Gemäss NAGRA schaffen KEG und der Entwurf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. Überdies führe die Konzentration der verschiedenen Bewilligungsprozeduren beim Bund zu einer Beschleunigung der Verfahren. Bis auf wenige Ausnahmen enthalte der Entwurf geeignete Vorschläge. Eine verfrühte Festlegung der Ausführungsbestimmungen von Pilotlagern sei jedoch abzulehnen.
Für verschiedene Vernehmlasser ist der Entwurf keine geeignete Grundlage für einen wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der KKW. Gefordert wird eine schlanke, gesetzestreue Verordnung, welche auch das Verfahren für die Erstellung geologischer Tiefenlager
vereinfache und den Bau neuer KKW ermögliche (atel, axpo, BKW, CKW, EGL, EOS, KKG, KKL, NOK, swisselectric, swissnuclear, VSE).
2.5 Energiepolitische Organisationen
VERA stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu. Die Entsorgung sei richtigerweise zur
Bundesangelegenheit gemacht worden und müsse nun rasch angepackt werden.
Die Regelungen enthielten teilweise keine gesetzliche Grundlage. Sie seien bürokratisch und gefährdeten den sicheren Betrieb und die Konkurrenzfähigkeit der KKW. Teilweise wird auf die Stellungnahme der Branche verwiesen (aves CH, aves W, EF, EFNWCH, SVA, SWV).
SdN kritisiert den Entwurf als lückenhaft und macht diverse Ergänzungsvorschläge.
Nach NWA und SES werden im Entwurf wichtige Themen wie die Alterung der KKW
inadäquat behandelt.
2.6 Umweltschutzorganisationen
Für Greenpeace ist der Entwurf in keiner Weise geeignet, die notwendige Sicherheit vor Atomkatastrophen auf lange Sicht zu garantieren.