Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/15: Kernenergieverordnung · 14 Seiten
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4.6 Das Öffentlichkeitsprinzip
BS, GPS und SPS sowie NWA und SES plädieren für die Anwendung des
Öffentlichkeitsprinzips. Gefordert wird die Offenlegung sämtlicher Dokumente der KKW-Betreiber und der Aufsichtsbehörden, mit Ausnahme der geheim zu haltenden Unterlagen. Auch die Veröffentlichung der Werte der automatischen Messungen in der Umgebung der KKW sei in der KEV zu verankern.
Greenpeace fordert ein weit gefasstes Informationsrecht für die Öffentlichkeit.
4.7 Vereinfachte Verfahren für Standardanlagen
Nach Ansicht verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer soll der zunehmenden
Standardisierung von neuen Reaktoren und Ausrüstungen für Kernanlagen mit verkürzten Bewilligungsverfahren Rechnung getragen werden (economiesuisse, HKBB; atel, axpo, BKW, CKW, EGL, EOS, KKG, KKL, NOK, swisselectric, swissnuclear, VSE; SVA).
4.8 Frist für die Stellungnahme der Kantone zur Rahmenbewilligung
Gemäss KEG müssen die Kantone in der Regel innert 3 Monaten zu
Rahmenbewilligungsgesuchen Stellung nehmen. Nach ZH, LU, UR, NW, SH, AR, VS ist in der KEV im Hinblick auf allenfalls notwendige Volksabstimmungen zur Rahmenbewilligung eine 12monatige oder eine ausreichende Frist festzulegen bzw. gegebenenfalls eine Fristverlängerung zuzugestehen.