Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/15: Kernenergieverordnung · 14 Seiten

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4.6 Das Öffentlichkeitsprinzip

BS, GPS und SPS sowie NWA und SES plädieren für die Anwendung des

Öffentlichkeitsprinzips. Gefordert wird die Offenlegung sämtlicher Dokumente der KKW-Betreiber und der Aufsichtsbehörden, mit Ausnahme der geheim zu haltenden Unterlagen. Auch die Veröffentlichung der Werte der automatischen Messungen in der Umgebung der KKW sei in der KEV zu verankern.

Greenpeace fordert ein weit gefasstes Informationsrecht für die Öffentlichkeit.

4.7 Vereinfachte Verfahren für Standardanlagen

Nach Ansicht verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer soll der zunehmenden

Standardisierung von neuen Reaktoren und Ausrüstungen für Kernanlagen mit verkürzten Bewilligungsverfahren Rechnung getragen werden (economiesuisse, HKBB; atel, axpo, BKW, CKW, EGL, EOS, KKG, KKL, NOK, swisselectric, swissnuclear, VSE; SVA).

4.8 Frist für die Stellungnahme der Kantone zur Rahmenbewilligung

Gemäss KEG müssen die Kantone in der Regel innert 3 Monaten zu

Rahmenbewilligungsgesuchen Stellung nehmen. Nach ZH, LU, UR, NW, SH, AR, VS ist in der KEV im Hinblick auf allenfalls notwendige Volksabstimmungen zur Rahmenbewilligung eine 12monatige oder eine ausreichende Frist festzulegen bzw. gegebenenfalls eine Fristverlängerung zuzugestehen.