Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/15: Kernenergieverordnung · 14 Seiten
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Fachorganisationen
KSR und SATW empfehlen, Terror als Störfall mitzuerfassen. KSA und SATW schlagen vor, neue KKW so auszulegen, dass bei Störfällen aller Art grössere Freisetzungen von
Radioaktivität praktisch ausgeschlossen werden können.
3.2 Abschaltkriterien, Kriterien der vorläufigen Ausserbetriebnahme
Kantone
BL fordert, die Abschaltkriterien in einer Richtlinie der Aufsichtsbehörden verbindlich
festzulegen. Sie lägen damit nicht im Ermessen der KKW-Betreiber.
Gemäss AG gibt es verschiedene Methoden zur Berechnung der Kernschadenshäufigkeit. Diese sei daher ein ungeeignetes Kriterium für die vorläufige Ausserbetriebnahme.
Parteien
Nach GPS und SPS sollten die Kriterien und Schutzziele so formuliert werden, dass ein KKW abgeschaltet und allenfalls nachgerüstet werden muss, wenn klar definierte
Grenzwerte erreicht werden. Angesichts der begrenzten Verlässlichkeit der Methodik sei die PSA schlecht geeignet, Aussagen über den Sicherheitsstand eines KKW zu machen.
CVP findet, die Kernschadenshäufigkeit sage wenig über die Sicherheit eines KKW aus und sei als Kriterium für die Ausserbetriebnahme ungeeignet.
Spitzenverbände der Wirtschaft sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Elektrizitätswirtschaft
Kernschadenshäufigkeiten, die auf komplexen Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhten und hohe Unsicherheitsmargen aufwiesen, werden als Verordnungskriterien abgelehnt (atel, axpo, BKW, CKW, EGL, EOS, KKG, KKL, NOK, swisselectric, swissnuclear, VSE).
Energiepolitische und Umweltschutzorganisationen
EF, ffe, FRE und SVA teilen die Meinung der Branche.
NWA und SES vertreten den gleichen Standpunkt wie GPS und SPS.
Greenpeace kritisiert, die vorgeschlagenen Kriterien seien zu allgemein gehalten, liessen Betreibern und Aufsichtsbehörden zu grosse Ermessensspielräume und würden
Sicherheitsverluste grossen Ausmasses erlauben. Verlangt werden ein umfassendes
Regelwerk mit technischen Sicherheitsgrenzwerten und die Verankerung der Eckpfeiler in der KEV.
aves CH befürchtet, dass die formulierten Abschaltkriterien eine vorzeitige Stilllegung der KKW bewirken könnten.
Fachorganisationen
Gemäss KSA sollte bezüglich der Kernschadenshäufigkeit für Neuanlagen ein strengerer Wert gelten als für die bestehenden. Ausserdem sollen neben den technischen noch weitere Kriterien in die KEV aufgenommen werden.