Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 44 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

Anmerkung des Trustverhältnisses im Grundbuch lässt Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a und b eine Verweigerung der Aussonderung unter dem Titel des ordre public möglicherweise ebenfalls zu. All diese Fragen werden die Gerichte zu entscheiden haben.

1.4.2.2.4 Lois d’application immédiate

Ebenfalls unbenommen bleibt den Vertragsstaaten die Anwendung ihrer lois d’application immédiate (Art. 16 Abs. 1 des Übereinkommens). Ob Artikel 335 ZGB hiervon erfasst wird, hängt davon ab, obdieser Bestimmung im Sinne von Artikel 18 IPRG internationale Wirkung zukommt (vgl. oben, Ziffer 1.4.1.1.7).

1.4.3 Vorteile des Abkommens gegenüber dem aktuellen IPRG

1.4.3.1 Massgebende Perspektive

Bei einer Abwägung von Für und Wider einer Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens ist im Auge zu behalten, dass der momentane status quo nicht etwa eine generelle Nichtanerkennung von Trusts ist, sondern vielmehr eine weitgehende Anerkennung im Rahmen der 150 ff. IPR. Selbst ein Teil derjenigen Trusts, die nicht als Gesellschaft, sondern als Vertrag qualifiziert werden, dürfte weitgehend anerkannt werden; dies z.B. beim häufigen Fall des Vorliegens einer Rechtswahl zugunsten eines Trust-Staates. Die sich stellende Frage ist daher nicht, ob ausländische Trusts bei uns anerkannt werden sollen, sondern, welcher Weg der Anerkennung der vorteilhaftere ist, derjenige des IPRG oder derjenige des Haager Übereinkommens.

1.4.3.2 Rechtssicherheit

Bei einer Gegenüberstellung der beiden Regelwerke Haager Trust-Übereinkommen und IPRG muss berücksichtigt werden, dass der Trust in der schweizerischen Rechtswirklichkeit bereits eine grosse Verbreitung gefunden hat (vgl. Ziff. 1.2.4) und dass ein entsprechendes Bedürfnis nach Rechtssicherheit besteht. Sowohl die beteiligten Parteien als auch die involvierten Behörden (insbesondere auch die Steuer- oder die mit Geldwäscherei befassten Behörden) haben ein Interesse daran, dass sich möglichst sicher bestimmen lässt, welchen Rechtsbestimmungen ein Trust im Einzelfall untersteht.

Die Schweiz hat insbesondere auch ein wirtschaftliches Interesse an vermehrter Rechtssicherheit. Wie in Ziffer 1.2.4 ausgeführt wurde, gewinnt das Trustgeschäft in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Die Schaffung einer sicheren rechtlichen Basis würde die Attraktivität des Standorts Schweiz nicht nur längerfristig erhalten, sondern zusätzlich steigern, mit den entsprechenden positiven Konsequenzen für das Geschäftsvolumen. Dem Trustgeschäft wäre u.a. auch dadurch gedient, dass sämtliche Dienstleistungen in der Schweiz erbracht werden könnten und die Schaffung komplizierter Strukturen unter Miteinbezug von Drittstaaten nicht mehr erforderlich wäre.