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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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Gesundheitswesens,die Wahrnehmungvon Anzeichen einer Rationierung ebenso wie die Effektivitätder medizinischenVersorgung,gemessenan den dank medizinischenEingriffen vermeidbarenTodesfällen, praktisch identisch sind,

unabhängig von den – teilweise eklatanten– Differenzen bei der Ärztedichte. Diese

haben hingegeneinen markantenEinfluss auf die Aktivitäten (Besuche und

Konsultationen) sowie auf die Kosten pro Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Um ihre These zu untermauern, verglichen die Autoren

anhand der erwähnten Versorgungsindikatorenfünf Gruppen von Kantonen mit

steigender Ärztedichte (von 11 auf über 30 Ärztinnen/Ärzte je 10'000 Einwohner)

mit einer relativ homogenenOstschweizerRegion (St. Gallen und die beiden Appenzell). Der Vergleich zeigte, dass bei einer Dichte von ca. 15 Ärztinnen und

Ärzten je 10'000Einwohner, wie sie in der Ostschweizer Region (Referenzregion)

besteht, die gewählten Leistungsindikatoren(Zufriedenheit, Wahrnehmung der Rationierung und Todesfälle) praktisch identisch sind wie im schweizerischen

Durchschnitt und wie in Kantonen, die eine doppelt so hohe Ärztedichte aufweisen. Was hingegen die Indikatoren der medizinischen Aktivitäten und insbesondere der ambulanten Kosten pro versicherte Person betrifft, sind die Werte in der gewählten Ostschweizer Region deutlich tiefer. Eine gleich gute medizinische Versorgung der

Bevölkerungund der gleiche Grad der Zufriedenheitkann also auch mit einer vergleichsweisegeringen Ärztedichte und damit zu niedrigeren Kosten erreicht werden.Die Autoren zeigensich davonüberzeugt,dass die Aufhebungdes

Kontrahierungszwangs und damit die Verstärkung des Wettbewerbs ein wirksames Instrument bildet, um die ständige Zunahme der Leistungserbringer, die in mehreren Regionen bereits zu einer Überversorgung geführt hat, in den Griff zu bekommen. Sie haltenjedoch fest, dass der Markt die Versorgungssicherheit nicht automatisch gewährleistet und daher der Staat eine regulierende Funktion übernehmen muss, um

der ganzenBevölkerung den Zugang zur medizinischen Versorgung zu finanziell

tragbaren Bedingungen zu garantieren. In der Studie wird deshalb vorgeschlagen, dass die Kantone den Bedarf an frei praktizierendenÄrztinnen und Ärzten festlegen

und zwar auf der Basis einer gesamtschweizerischdefiniertenKennzahlund des

schweizerisch defInierten Anteils an Grundversorgern. Die Kantone sollen dabei die nationale Kennzahl aufgrund regionaler Gegebenheiten modifizieren können.

1.4 Politische Zielsetzungen

Das KVG verfolgt drei Hauptzielsetzungen: den Zugang der gesamten Bevölkerung zu einem qualitativ hochstehenden Pflegeangebot zu gewährleisten, eine verstärkte Solidarität unter den Versicherten und die Kosteneindämmung. Zwar kamen Gut-

achten über die Auswirkungendes Gesetzeszum Schluss, dass die erstenbeiden

Zielsetzungen im Wesentlichen realisiert worden sind. Indessen muss festgestellt

werden, dass die angestrebteKosteneindämmungnicht in dem vom Bundesrat ge-

wünschtenMasse erreicht wurde. Tatsächlich ist die Zunahme der Kosten zu Lasten

der obligatorischenKrankenversicherung konstant geblieben, da nach Auffassung der Experten einer der Gründe für diese Kostenentwicklung in der regelmässigen Zunahme der Anzahl Leistungserbringer liegt, welche zu Lasten der obligatorischen

Krankenpflegeversicherungtätig sind, dies vor allem im ambulantenSektor. Der

Bundesrat möchte den Schwerpunkt in Zukunft daher auf diesen Aspekt setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Kostenanstiegzu Lasten der obligatorischenKrankenpflegeversicherung eingedämmt wird.