Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 59 Seiten

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1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Seit 2004 sind verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht worden, welche den Themenkomplex der schweizerischen Produktevorschriften, der technischen Handelshemmnisse sowie das Cassis-de-Dijon-Prinzip betreffen:

Mit dem Postulat 04.3390 Leuthard wird der Bundesrat beauftragt, folgende Fragen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:

- was würde die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für die Schweizer Preise und den hiesigen Markt bedeuten und wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Konsumenten und KMU?

- müsste die Einführung des Prinzips einseitig oder auf Basis von Gegenseitigkeit mit der EU erfolgen?

- wie beurteilt er die gegenüber der EU unterschiedlichen Standards und Normen etwa bei Kühlschränken bzw. Küchenmöbeln?

Die Interpellation 05.3054 Bührer stellt die Frage, ob die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in verschiedenen Branchen zu einer Intensivierung des Wettbewerbs, zu Kosteneinsparungen und zu tieferen Konsumentenpreisen führen würde und ob der Bundesrat bereit sei, bis Ende des dritten Quartals 2005 einen Bericht über die diesbezüglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen vorzulegen.

Die Interpellation 05.3116 Sommaruga wirft die Frage auf, in welchen Bereichen der wichtigsten Kategorien von Konsumgütern, landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und Arzneimitteln Differenzen zwischen der europäischen und schweizerischen Gesetzgebung bestehen und welche dieser Differenzen einen echten und namhaften Unterschied im Schutzniveau darstellen.

Mit dem Postulat 05.3122 der Sozialdemokratischen Fraktion wird der Bundesrat eingeladen, dem Parlament einen Bericht darüber zu unterbreiten, welche nichttarifarischen Bestimmungen den Warenverkehr mit dem Ausland behindern und zur Verteuerung der Preise im Inland beitragen.

Die Motion 04.3473 Hess will durch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)1 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit

- die in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geltenden technischen Vorschriften in der Schweiz grundsätzlich anerkannt werden;

- die Produkte, die innerhalb der EU bzw. des EWR frei zirkulieren dürfen, auch in der Schweiz grundsätzlich zugelassen sind und

- Abweichungen von diesem Grundsatz im Einzelfall ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.

Das Postulat 06.3151 Baumann beauftragt den Bundesrat, im Hinblick auf eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EU, eine vollständige Liste derjenigen schweizerischen Vorschriften zu veröffentlichen, welche in Konsequenz dieser Regelung ausser Kraft gesetzt würden, bzw. die zwar von den schweizerischen Herstellern zu befolgen wären, nicht aber von den Herstellern der nach diesen Regeln importierten Erzeugnisse.

Am 4. Mai 2005 hat der Bundesrat eine Aussprache zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz geführt. In diesem Rahmen hat er sich dafür ausgesprochen, in

1 SR 946.51