Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Beilage 1

Vernehmlassungsergebnis zum Bericht "Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht"

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1 Einleitung

1131 Vernehmlasser äusserten sich zu den im Bericht aufgelisteten Abweichungen. Diese Abweichungen wurden in der Vernehmlassungsvorlage in fünf Listen eingeteilt. Die Listen 1-3 des Berichts enthalten die 40 Anträge der Bundesämter auf Beibehalten der Abweichungen. Die Listen 4 und 5 enthalten die 29 Anträge der Bundesämter auf Streichen der Abweichungen. Bezüglich den Listen 1-3 wurden die meisten Anträge in der Vernehmlassung einstimmig oder mit nur einer Gegenstimme unterstützt. Lediglich in 2 der 40 Fällen ist eine knappe Mehrheit, in 6 weiteren Fälle eine nicht zu vernachlässigende Minderheit gegen den Antrag. Bei den Listen 4 und 5 ist die Zustimmung zu den Anträgen weniger deutlich als bei den Listen 1-3. In 6 der 29 Fälle spricht sich eine Mehrheit, in weiteren 3 Fällen eine erhebliche Minderheit gegen den Antrag aus. 26 Vernehmlasser (AG, CVP, FDP, SP, economiesuisse2, SGV3, Bündner Gewerbeverband, Centre patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, CGN4, Coop5, Denner, electrosuisse, Fédération patronale vaudoise, fial, FRC, hotelleriesuisse, IG DHS, SAA6, Schweizerischer Baumeisterverband, SFF, SMU, Swissmem, Swiss Retail Federation, TCS7 und WE-KO) finden, dass die Ausnahmelisten möglichst kurz gehalten werden sollten und können sich teilweise vorstellen, dass die Listen weiter gekürzt werden können.

1.2 Generelle Bemerkungen ohne direkten Bezug zu einzelnen Abweichungen

Einzelne Stellungnahmen enthielten auch generelle Bemerkungen ohne direkten Bezug zu einzelnen Abweichungen. Diese werden in Ziffer 1.2 zusammengefasst.

1.2.1 Generelle Bemerkungen

Die CVP möchte die Ausnahmen zwar restriktiv festlegen, findet es aber wichtig, dass die Schweiz weiterhin autonom bestimmen kann, wo sie ein höheres Schutzniveau als die EG verlangt. Die FDP fordert im harmonisierten Bereich eine schnelle und autonome Angleichung des Schweizer Rechts an das EG-Recht. Die Grüne Partei ist der Ansicht, dass die Liste 4 ein Fremdkörper in der THG-Revision ist, da es hier nicht um die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, sondern um Harmonisierungsbestrebungen gehe, wo das Schweizer Recht aufgegeben werde. Harmonisierungsbestrebungen sollten im Rahmen von Revisionen des entspre-

1 20 Kantone, 5 Parteien, 7 Dachverbände und 81 weitere Vernehmlasser

2 Economiesuisse verweist auf die von SGCI, fial und Swissmem vorgeschlagenen Vereinfachungen.

3 Der SGV und die SMU sind der Ansicht, dass mit einer positiven Auslobung dem Importdruck von Erzeugnissen mit weniger hohen Anforderungen entgegenwirkt werden kann. Der SGV wünscht aber gleichzeitig, dass die Anträge des Schweizerischen Brauereiverbandes, des SFF, suissetec, Swiss Cigarette und Veledes berücksichtigt werden.

4 CGN wünscht eine ausnahmslose Anwendung des Cassis de Dijon Prinzips.

5 Coop und IG DHS kritisieren vor allem jene Ausnahmen, die keine klar begrenzte Produktegruppe betreffen.

6 SAA betont, dass ein langer Ausnahmekatalog zu Intransparenz und Unsicherheit führt.

7 Der TCS möchte nur eine einzige Ausnahme (Energieetikette). Gleichzeitig soll der Schutz der Konsumenten im Vergleich zur EG verbessert werden.