Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 29 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)

1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 29. November 2006 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zum Entwurf der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden auch die im schweizerischen Produkterecht zur Zeit bestehenden Abweichungen vom in der EG geltenden Recht im Dokument mit dem Titel "Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht" zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 16. März 2007. Begrüsst wurden 130 Adressaten. Es wurden insgesamt 155 Stellungnahmen eingereicht, darin eingeschlossen sind auch jene, die indirekt über die Dachverbände eingegangen sind.

Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse zur Vorlage für eine Teilrevision des THG dargestellt. Die Resultate zur Vernehmlassung zum Bericht über die Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht sind in der Beilage 1 dargestellt. Die Vernehmlasser, die sich zur Vorlage geäussert haben, sind in der Beilage 2 aufgeführt, die auch ein Abkürzungsverzeichnis enthält.

2. Übersicht über die Ergebnisse

2. 1. Zustimmung

1) Folgende Vernehmlasser unterstützen die Vorlage vorbehaltlos: EVP, CSP, bfu, CGN, electrosuisse, Handelskammer Schweiz - Deutschland, motosuisse, Retest GmbH, Swissmem, SwissTnet, Verband schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten.

2) Folgende Vernehmlasser unterstützen die Vorlage, werfen aber zu einzelnen Aspekten dieser Vorlage oder zu einzelnen Bestimmungen Fragen oder Anmerkungen auf (die Kommentare, die nicht unter Ziffer 3 aufgeführt sind, werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben): Die Kantone AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH; Die Parteien CVP, FDP, SP, Grüne Partei; die Dachverbände economiesuisse, KV Schweiz, SGB, Travail.Suisse; die Konsumentenorganisationen Acsi, FRC, kf, SKS, die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen; die Vertreter des Detailhandels IG DHS, Coop, Denner, Migros, Swiss Retail Federation, Veledes sowie der AGVS, auto-schweiz, Bündner Gewerbeverband, Gastrosuisse, hotelleriesuisse, Interpharma, IP-Suisse, KGL, Kleinbauern-Vereinigung, Nestlé Schweiz, SAA, Schweizerischer Baumeisterverband, Schweizerischer Drogistenverband, SFF, SGCI, SIHK, SMU, suissetec, SVTI, swisscofel, TCS, TVS, Veledes, Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie, VIPS, Viscom, VSEI, VSIG, WEKO.