Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 79 Seiten

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in der Praxis angewandt wurden. Auch die Werte für die Küken und für die Legetiere wurden den Werten dieser Richtlinien angepasst. Ziel dieser Anpassungen ist, den komplexer gewordenen Haltungssystemen besser gerecht zu werden.

In den Ziffern 112 und 115 werden bei den Anforderungen an Tränke- und Fütterungseinrichtungen für die Mast die verlangten Futtertroglängen und Tränkrinnenseiten reduziert, da sich gezeigt hat, dass die bisherigen Werte unnötig hoch waren. Im Übrigen sollen aufgrund von Anmerkung 1 diese Werte bei deutlich leichteren Tieren zusätzlich angemessen verkleinert werden können.

In den Ziffern 121 und 122 werden für den geforderten Einbau von erhöhten Sitzstangen nach neuem Artikel 57 Absatz 3 Buchstabe c Mindestanforderungen für die Sitzstangenlänge pro Tier und den horizontalen Sitzstangenabstand eingeführt. Bis anhin waren Sitzstangen nur für Legehennen vorgeschrieben, ausgenommen bei Lattenrostboden. Die Mindesthöhen werden wenn nötig über eine Amtsverordnung geregelt werden. Für die Anpassung der Haltungen ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Nach Ziffer 132 Anmerkung 3 werden für Neu- und Umbauten eine Unterteilung der Gruppennester in Flächen von minimal 2000 cm2 und maximal 4000 cm2 und mehrere Nestöffnungen gefordert, damit einerseits kein Zusammendrängen grösserer Tiergruppen (Erhitzung, Ersticken) zustande kommt, andererseits der Zugang zu den Gruppennestern immer gewährt bleibt.

In Ziffer 14 werden neu die Bedingungen festgelegt, unter denen Flächen im Stallraum als begehbare Flächen mitgerechnet werden können. Zur Erhöhung der Besatzdichte wurden in der Praxis neben dem Stallboden und den Flächen in den Volierenaufbauten oft zusätzliche Flächen eingebaut und mitgerechnet, welche von den Tieren aber kaum begangen werden konnten, da sie zu schmal waren oder darüber zu wenig freier Raum vorhanden war. In den Volierenaufbauten kann ausnahmsweise die freie Höhe über den Flächen geringfügig unterschritten werden. Diese Ausnahmen und das Ausmass der Reduktion müssen durch das Bundesamt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für den Verkauf von serienmässig hergestellten Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen bewilligt werden (Anmerkung 5). Dadurch kann eine gewisse Flexibilität erreicht werden, ohne dass ein "Wildwuchs" bei den Eigenbauten entsteht, welcher für die Tiere mit negativen Folgen verbunden wäre. Aus Gründen der Krankheitsprophylaxe darf der Kot nicht offen und für die Tiere frei zugänglich auf den Flächen liegen bleiben (Anmerkung 4).

In Ziffer 2 werden für Legehennen, Küken und Jung- und Masttiere maximale Besatzdichten (Tiere pro m2 bzw. kg pro m2) angegeben. Bei Fehlen einer solchen Limite können die Volierenaufbauten derart aufgestockt werden, dass praktisch beliebig hohe Besatzdichten möglich würden. Dies würde zu einer Überbelastung, vor allem in hygienischer Hinsicht, der Einstreubereiche führen, und die Tierbetreuung in den obersten Stallbereichen wäre kaum mehr gewährleistet. Im Hinblick auf die Haltung von Geflügel im Tierversuch werden kleinste Haltungseinheiten festgelegt (Anmerkung 6). Werden mit Sitzstangen oder erhöhten Sitzgelegenheiten die Haltungssysteme so strukturiert, dass den Tieren zusätzlicher Platz zur Verfügung steht, so soll es möglich sein, die Besatzdichteregelungen angemessen anzupassen (Anmerkungen 7 und 8).

Tabelle 172 (Haustruten)

Die in Tabelle 172 aufgeführten Besatzdichten für Haustruten entsprechen den durch das Bewilligungsverfahren festgelegten Werten. Sie haben sich in der Praxis bewährt.

Tabelle 173 (Haustauben)

Die neue Tabelle 173 enthält Mindestanforderungen an die Haltung von Haustauben.

Tabelle 18 (Haushunde)

Die Mindestabmessungen für Zwinger sind bei der Gruppenhaltung die gleichen geblieben. Die bisherigen Boxenmindestabmessungen sind nur noch zulässig für Innenbereiche, die direkt an einen Zwinger angrenzen, zu dem der Hund Zugang hat. Bei der Hundehaltung kommen solche Zwinger mit direkt angrenzendem, kleinen Innenbereich oft