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Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 146 Seiten
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Tierschutzverordnung
d. Grösse, Beschaffenheit und Belegdichte der Räume und Gehege sowie Art der Einrichtungen;
e. Art, Zahl, Herkunft und Haltung der Tiere; für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere zusätzlich:
1. Anzahl Stämme oder Linien,
2. Anzahl belasteter Stämme oder Linien;
f. für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere: vorgesehene Phänotypbeschreibung sowie vorgesehene Überwachung und Pflege von Tieren belasteter Linien und Stämme;
g. Umfang des Handels;
h. Vorlage für das Führen der Tierbestandeskontrolle;
i. Personal für die Tierpflege (Bestand und Ausbildung).
6 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Gesuche nach Artikel 184 Absatz 1 folgende Rubriken:
a. Versuchsziel;
b. Methodik;
c. Art, Zahl, Herkunft und Haltung der Tiere, die verwendet werden sollen;
d. Dauer des Versuchs und voraussichtliche Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere;
e. Begründung für Versuch und Methodik;
f. verantwortliche Personen.
7 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Meldungen nach Artikel 190 Absatz 1 folgende Rubriken:
a. Art und Anzahl Nachkommen;
b. für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere:
1. Art und Anzahl der Elterntiere,
2. Anzahl Stämme oder Linien,
3. Anzahl belasteter Stämme oder Linien, und
4. Anzahl gezüchteter oder erzeugter Nachkommen pro Stamm oder Linie.
8 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Meldungen nach Artikel 190 Absatz 2 folgende Rubriken:
a. Art der verwendeten Tiere und gegebenenfalls Zugehörigkeit zu gentechnisch veränderten Linien oder zu Defektmutanten;
b. Anzahl verwendeter Tiere;
c. Herkunft der verwendeten Tiere;
d. Belastung der verwendeten Tiere;
e. Verwendung der Tiere nach dem Versuch.