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Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 146 Seiten

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Tierschutzverordnung

d. Grösse, Beschaffenheit und Belegdichte der Räume und Gehege sowie Art der Einrichtungen;

e. Art, Zahl, Herkunft und Haltung der Tiere; für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere zusätzlich:

1. Anzahl Stämme oder Linien,

2. Anzahl belasteter Stämme oder Linien;

f. für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere: vorgesehene Phänotypbeschreibung sowie vorgesehene Überwachung und Pflege von Tieren belasteter Linien und Stämme;

g. Umfang des Handels;

h. Vorlage für das Führen der Tierbestandeskontrolle;

i. Personal für die Tierpflege (Bestand und Ausbildung).

6 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Gesuche nach Artikel 184 Absatz 1 folgende Rubriken:

a. Versuchsziel;

b. Methodik;

c. Art, Zahl, Herkunft und Haltung der Tiere, die verwendet werden sollen;

d. Dauer des Versuchs und voraussichtliche Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere;

e. Begründung für Versuch und Methodik;

f. verantwortliche Personen.

7 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Meldungen nach Artikel 190 Absatz 1 folgende Rubriken:

a. Art und Anzahl Nachkommen;

b. für Defektmutanten und gentechnisch veränderte Tiere:

1. Art und Anzahl der Elterntiere,

2. Anzahl Stämme oder Linien,

3. Anzahl belasteter Stämme oder Linien, und

4. Anzahl gezüchteter oder erzeugter Nachkommen pro Stamm oder Linie.

8 Das Elektronische Meldesystem für Tierversuche enthält für Meldungen nach Artikel 190 Absatz 2 folgende Rubriken:

a. Art der verwendeten Tiere und gegebenenfalls Zugehörigkeit zu gentechnisch veränderten Linien oder zu Defektmutanten;

b. Anzahl verwendeter Tiere;

c. Herkunft der verwendeten Tiere;

d. Belastung der verwendeten Tiere;

e. Verwendung der Tiere nach dem Versuch.