Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
meliden und Meerschweinchen eingeschlossen oder „Pferde“ in Absatz 1 gestrichen werden, da in Artikel 20 abgedeckt (ZKV, PSMHC, SVPS, ASRE, FGEE, SVOV, VetDA).
AI, BVAG, SBV, SVPH und ZHBV beantragen in Absatz 2 auch Pferdeberufe der beruflichen Grundsaubildung gleichzustellen und die Erfahrung auf einem Pferdehaltungsbetrieb einzuschliessen. Für SVPK und VSP ist es paradox, dass dipl. Landwirte ohne Pferdeerfahrung anerkannt würden, nicht aber eine Person mit lebenslanger Pferdeerfahrung und zusätzlicher Trainerlizenz.
Für BELL, BL, BS, COOP, KTBL und SGP ist die Ausnahmeregelung für Berggebiete zu grosszügig, für GE, KTFR, LU, NW und ZG inakzeptabel, Absatz 2 biete genügend Quereinsteigermöglichkeiten. Viele andere (38) finden ebenfalls, die Tiere im Berggebiet hätten die gleichen Bedürfnisse. AR,
KOLAS, MIGEBU OW, VKMB und VPSFT bezeichnen die Ausnahmeregelung als für das Berggebiet unbedeutend und den Strukturwandel hemmend. Der Absatz ist zu ändern, so dass Bergbauern mit anderer Tätigkeit eine abgespeckte Ausbildung oder tierartspezifische Module absolvieren könnten (JU, KTJU, KTFR, NE SG).
KSTALL beantragt, dass zeitlich befristet, die notwendigen Kenntnisse vorausgesetzt, die Tierbetreuung ohne Ausbildung nach Absatz 1 erfolgen kann. Ausnahmen nur während der Sömmerungsperiode oder für Hilfskräfte unter direkter Aufsicht beantragen die landwirtschaftlichen Organisationen und einige Kantone (39)
Art. 20 Pferde
Über 35 Tierschutzorganisationen, VSKTSO und TG begrüssen den Artikel, da Haltungs- und Nutzungsfehler viele Krankheiten des Gastrointestinal-, Atmungs- und des Bewegungsapparates bei Pferden verursachen. BE und KTBE beantragen die Streichung des Artikels, das Schutzniveau werde dadurch nicht verbessert und es entstehe ein unverhältnismässig hoher Aufwand. Für LOS und SG genügen Artikel 19 und 22. BL, KTBL. JU, KAGFL und KTJU verlangen Meldepflicht für alle und regen aus Seuchengründen ein nationales Register an.
AG will die Ausbildungspflicht in Abstimmung mit dem Bau- und Raumplanungsrecht bei mehr als 4 Pferden festsetzen. GE, KTFR und NE fordern Ausbildungspflicht für alle gewerbsmässigen Pferdehalter, sowie für Private ab 3 Pferden. Viele andere (40)fordern den Kenntnisnachweis für alle Pferdehalter. VPFE beantragt für Private das Brevet anzuerkennen. Als Nachweis für genügend Kenntnisse sollte gelten: Bereiter oder Pferdepfleger mit Fähigkeitsattest, praktischer Erfahrung in einem Pferdehaltungsbetrieb, die Trainerlizenz Galopp Schweiz (SMU) sowie die Ausbildung als EFZ Hufschmied, Reitlehrer oder Tierarzt (GST, SVPK, SMU, SVWM, VPHWZ). Die Anerkennung durch das Bundesamt von weiteren spezifischer Ausbildungen wie Vereinstrainer SVPS oder Equigarde HN sollte möglich sein.
Nach STVT und UNZHNT sollte der Begriff „ausreichend“ präzisiert werden.
Art. 21 Anerkennung von Kursen
Viele Stellungnahmen (41) unterstützen den Artikel, und betonen die Wichtigkeit der Anerkennung durch das Bundesamt. VSP auch die Anerkennung weiterer spezifische Ausbildungen und Labels im Pferdebereich durch das Bundesamt.
KNIE, NTPG, STAZH, TPDB, ZOOBS, ZOOCH und ZOOZH beantragen Schaffung einer siebenköpfigen Wildtierkommission aus anerkannten Fachleuten. Das Bundesamt anerkennt im Bereich der Wildtierhaltung auf Empfehlung und nach Anhören der Wildtierkommission.
GE macht redaktionelle Anmerkungen zur französischen Übersetzung.
Art. 22 Ausbildungsmassnahmen im Fall von Verstössen
BS, VKMB und VSKTSO begrüssen, dass Weiterbildungsmassnahmen angeordnet werden können. SO fände einen Massnahmenkatalog hilfreich. In vielen Stellungnahmen (42)wird die kann-
Formulierung als unzureichend bezeichnet. FRC fordert, dass im Falle von Verstössen Sanktionen vorzusehen sind.
38 BS, LAGS, LSCV, KAGFL, SP, FFVFF, SGPA, SVSB, über 35 Tierschutzorganisationen, TSBB, TSCHBD, VFAFI, TVSU, VSKT 39 AR, ASR, BKMV, BKMV, BL, BOVECH, CVAGR, GLBV, GR, INWPT, KTBL, SAB, SFVZV, SH, SBVZV, SG, SKMV,SZZV, TG, VSKTSO, ZH 40 ASRE, BFO, FGEE, KAGFL, LAGS, PSMHC, SVPH SVPS, SMU, SVBR, SVOV, SVPK, TVKFR, VetDA, VPHWZ 41 FRC, GLPZH, GST, KTFR, KTJU, LAGS, JU, NE, SP, SVDPA, SVSB, SVWM,über 35 Tierschutzorganisationen, TSBB, UNETHF, VFAFI, VPSFT 42 DVBTO, GST, KAGFL, LAGS, SVWM, über 35 Tierschutzorganisationen, SP, SVDPA, SVSB, TSBB, VFAFI, VPSFT