Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/27: Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Auswirkungen

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1.1 Auswirkungen auf den Bund

Die aus der Vorlage resultierenden personellen und finanziellen Auswirkungen für den Bund sind gesamthaft gesehen unbedeutend. Zur Zeit beschäftigen sich fünf Angestellte mit etwas weniger als drei Stelleneinheiten mit der Kontrolle der jährlich rund 2500 kantonalen Verfügungen, der Statistik über Ferienwohnungen, der Beratung kantonaler Behörden und den Gesetzgebungsarbeiten. Entsprechend können Personal und Lohnkosten in diesem Umfang eingespart werden.

Das Bundesgericht wird in geringem Masse entlastet. Es musste in den letzten zehn Jahren im Jahresdurchschnitt drei Beschwerden zur Lex Koller beurteilen.

3.1.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden

Die kantonalen Bewilligungsbehörden sind sehr unterschiedlich organisiert. In den kleinen Kantonen, die den Bewilligungsgrund der Ferienwohnung nicht kennen, werden die wenigen Bewilligungsgesuche von einer Verwaltungseinheit zusätzlich zu deren Hauptaufgaben erledigt, weshalb dort die personellen Einsparungen nur einen Bruchteil einer Stelleneinheit ausmachen werden. In grösseren Kantonen hingegen, die auch den Bewilligungsgrund der Ferienwohnung kennen, beschäftigen sich mehrere Angestellte mit den zahlreichen Gesuchen. In den Kantonen Neuenburg und Waadt ist eine Kommission zuständig.

Die finanziellen Einsparungen in einem Kanton werden allerdings nicht ohne weiteres dem Umfang der Personaleinsparungen entsprechen. Gerade in grossen Fremdenverkehrskantonen, die hunderte von Ferienwohnungsbewilligungen erteilen, die im Einzelfall keinen grossen Aufwand verursachen, decken die Bewilligungsgebühren einen Grossteil der Personalkosten.

Ausser in den Kantonen Tessin und Waadt werden die kantonalen Beschwerdeinstanzen nur geringfügig entlastet. Nur in diesen Kantonen mussten in letzter Zeit mehrere Fälle pro Jahr beurteilt werden.

3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Aufhebung der Lex Koller ermöglicht ausländische Investitionen in den Wohnimmobilienbereich, die sich positiv auf die schweizerische Bau- und Immobilienbranche auswirken dürften (s. Ziff. 1.5.2).

3.3 Weitere Auswirkungen

3.3.1 Auswirkungen auf die Aussenpolitik

Mit der Aufhebung der Lex Koller fällt eine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern weg, was sich positiv auf die schweizerische Aussenpolitik auswirken wird. Der Vorbehalt zu den GATS-Verträgen kann zurückgezogen werden.