Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/27: Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). · 18 Seiten

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1995 1801 894 14201199

1996 1262 14201317

1997 1441 14201301

1998 1602 14201365

1999 1519 14201360

2000 1691 14201336

2001 1341 14201326

2002 1824 14001228

2003 1677 14001315

Erfasst werden auch die Handänderungen und die Rückerwerbe durch Schweizer. Diese Statistiken geben im Unterschied zur Bewilligungsstatistik Aufschluss über die tatsächlich ausgeübten Erwerbsgeschäfte und über den effektiven Nettozuwachs. Im langjährigen Durchschnitt führen etwa 85 Prozent aller Bewilligungen zu einem Grundbucheintrag und somit zur Ausführung des bewilligten Erwerbs. Beide Statistiken sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren. Im Gegensatz zu den erteilten Bewilligungen, die von der zuständigen Bundesbehörde zu überprüfen und statistisch zu erfassen sind, müssen die ausgeübten Bewilligungen und Rückerwerbe durch Personen mit Schweizer Bürgerrecht von den Grundbuchämtern der zuständigen Bundesbehörde bloss gemeldet werden. Diese Meldungen unterbleiben aber zum Teil. Eine umfassende jährliche Statistik publiziert das Bundesamt für Justiz in der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen Monatszeitschrift „Die Volkswirtschaft“21.

Aus der Tabelle 2 geht hervor, dass die vier grossen Fremdenverkehrskantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis von 1985 bis 2003 rund drei Viertel der jährlich gesamtschweizerisch zur Verfügung stehenden Kontingentseinheiten für Ferienwohnungsbewilligungen (s. hierzu Tabelle 1) erhalten und diese meistens auch ausgeschöpft haben. Mit deutlichem Abstand folgt der Kanton Bern. In den übrigen elf Kantonen, die jedes Jahr ein kleines Kontingent erhielten, wurden nur wenige Bewilligungen erteilt. Sie werden in der Tabelle nicht aufgeführt.

21 Weitere statistische Angaben und Tabellen sind im BBl 1960 II 1263, BBl 1981 III 585, BBl 1994 II 509 und Bericht der in Ziff. 1.5 erwähnten Expertenkommission zu finden.