Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/27: Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). · 18 Seiten

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und Wohneinheiten in Apparthotels, Zweitwohnungen sowie Mietwohnungen mit niedrigem Mietzins (sozialer Wohnungsbau) vorsehen (Art. 9 Abs. 1 und 2).

1.3 Statistik

Der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wird seit der Einführung der Bewilligungspflicht im Jahre 1961 statistisch erfasst. Über das Immobiliarvermögen, das bis zu diesem Zeitpunkt in ausländische Hände gelangt war, bestehen dagegen keine genaueren Angaben19. Seit der Gesetzesrevision von 1997, mit welcher der Erwerb von Betriebsstättegrundstücken und Hauptwohnungen von der Bewilligungspflicht befreit wurden, wird nur noch eine Statistik über die Ferienwohnungserwerbe geführt, weil die Anzahl der gestützt auf die übrigen Bewilligungsgründe erteilten Bewilligungen äusserst gering und vernachlässigbar ist. Somit gibt es heute keine gesicherten Zahlen über den effektiven Anteil ausländischen Grundbesitzes am gesamten Grundeigentum in der Schweiz.

Aus der nachstehenden Tabelle 1 ist die jährliche Gesamtzahl der zwischen 1985 und 1995 erteilten Bewilligungen bzw. der erteilten Bewilligungen für Ferienwohnungserwerbe sowie der Ferienwohnungskontingente und deren Ausschöpfung seit 1985 ersichtlich. Festzuhalten ist, dass die Übertragungen von Ferienwohnungen unter Ausländern seit 2002 nicht mehr kontingentspflichtig sind. Im langjährigen Durchschnitt wurden die Kontingente zu etwa 70 Prozent ausgeschöpft. Seitdem die Kantone ein Zusatzkontingent beziehen können (s. Ziff. 1.2.2), ist der Ausschöpfungsgrad allerdings beträchtlich angestiegen.

Tabelle 1 Jahr Bewilligungen davon Ferien- Kontingente für Ausschöpfung der insgesamt wohnungen Ferienwohnungen Kontingente 20 1985 1224 697 20001344

1986 1568 914 20001060

1987 1353 766 1800914

1988 1367 752 1800672

1989 1334 672 1600415

1990 1139 564 1600915

1991 1113 608 1420953

1992 1833 1202 1420961

1993 2040 1246 1420970

19 BBl 1960 II 1263

20 Die Ausschöpfung der Kontingente stimmt in einem bestimmten Jahr mit den erteilten Bewilligungen nicht unbedingt überein. Die Zahl der erteilten Bewilligungen kann insgesamt etwas höher als das Jahreskontingent liegen, weil erstens die Kontingentseinheiten, die in einem Jahr nicht gebraucht werden, auf das folgende Jahr übertragbar sind, und zweitens in früheren Jahren erteilte so genannte Grundsatzbewilligungen – Zusicherungen von Bewilligungen an Schweizer Verkäufer – auch später noch über einen bestimmten Zeitraum ausgeschöpft werden können. Zudem können zahlreichen ausländischen Erwerbern erteilte Bewilligungen die gleiche Wohnung betreffen und somit nur ein einziges Kontingent belasten (so genanntes „time-sharing“-Modell).