Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten

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Das Eigenkapital entspricht der Differenz zwischen Aktiven und Verbindlichkeiten und ist ebenfalls unter den Passiven auszuweisen. Es ist der Rechtsform entsprechend zu bezeichnen und zu gliedern (s. auch Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3).

Die Vorschriften zur Mindestgliederung der Bilanz werden fast unverändert aus dem geltenden Aktienrecht übernommen und beschränken sich auf ein Minimum. Auf eine detaillierte Gliederung wie in den EG-Richtlinien oder im Vorentwurf RRG wird verzichtet. Neu müssen jedoch aktive und passive Positionen der Rechnungsabgrenzung (transitorische Aktiven und Passiven) sowie verzinsliche Verbindlichkeiten ausgewiesen werden (s. vorne Ziff. 2.5.4, 2.6). Dies erhöht die Aussagekraft der Jahresrechnung.

Als immaterielle Werte gelten einerseits immaterialgüterrechtlich geschützte, nicht körperliche Rechte. Andererseits umfassen sie aber auch weitere nicht körperliche Werte wie aktivierbares Know-how oder derivativen Goodwill, d.h. den bei der Übernahme eines Geschäfts über die Differenz von Aktiven und Verbindlichkeiten hinaus bezahlten Preis.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sowie Organen oder gegenüber Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht (Art. 960d Abs. 3; s. hinten Ziff. 3.10.7), müssen gesondert ausgewiesen werden.

Der geltende Artikel 959 OR zu den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen wird in Form der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung und ordnungsmässiger Rechnungslegung in das neue Recht übernommen (Art. 957a und 958b; s. vorne Ziff. 3.10.1 f.).

3.10.5 Art. 959b: Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung stellt die Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahrs dar (Art. 959b Abs. 1).

Wie bei der Bilanz richtet sich die Mindestgliederung nach den IFRS (IAS 1), was im Vergleich zu den EG-Richtlinien und zum Vorentwurf RRG eine Reduktion der Gliederungsdichte zur Folge hat. Die Mindestgliederung für Bilanz und Erfolgsrechnung könnte künftig auch als Basis für eine standardisierte Jahresrechnung dienen, die den Steuerbehörden in elektronischer Form eingereicht wird.

Die Erfolgsrechnung kann als Produktionserfolgsrechnung oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt werden. In der Produktionserfolgsrechnung werden die Kostenarten, beispielsweise der Personalaufwand, in den Vordergrund gerückt und bei der Absatzerfolgsrechnung die Prozesse der Leistungserbringung.

In der Form der Produktionserfolgsrechnung weist die Erfolgsrechnung nicht nur die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch den Materialaufwand einschliesslich Bestandesänderungen an unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen aus (Abs. 2). Von den Bruttoerlösen dürfen nur allfällige Rabatte, Skonti und Retouren,