Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten

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− Mängel bei der Corporate Governance können sich auf die Anlageentscheide ins-

besondere institutioneller und ausländischer Investoren auswirken. Verbesserungen der rechtlichen Vorgaben dienen daher auch dem schweizerischen Kapitalmarkt und der Kapitalbeschaffung von Unternehmen.

Eine wirksame unternehmensinterne Kontrolle setzt eine genügende Transparenz für die Aktionärinnen und Aktionäre und für Investorinnen und Investoren voraus. Transparenzvorschriften können dazu beitragen, Fehlentwicklungen frühzeitig sichtbar zu machen. Dies ermöglicht den Beteiligten, einzugreifen oder ihre Aktien zu veräussern, was einen rechtzeitigen Kontrollwechsel bewirken kann. Auch die Stärkung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre trägt dazu bei, die Effizienz der unternehmensinternen Kontrolle zu verbessern.

Vor drei Jahren wurden auf dem Weg der Selbstregulierung der Wirtschaft zwei Kodizes zur Corporate Governance geschaffen:

− Swiss Code of Best Practice der economiesuisse

Es handelt sich dabei um rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen, die sich vor allem mit der Zusammensetzung, der Organisation und den Aufgaben des Verwaltungsrats befassen35.

− Corporate Governance-Richtlinie der Swiss Exchange (SWX)

Für Unternehmen, deren Beteiligungspapiere an der Schweizer Börse kotiert sind, wird die Offenlegung kapitalmarktrelevanter Schlüsselinformationen verlangt. Die Richtlinie beruht auf dem Prinzip „comply or explain“: Unterbleiben erforderliche Informationen, so müssen die Gründe dafür angegeben werden. In jedem Fall zwingend ist die Offenlegung der Entschädigungen des Managements36.

Die Corporate Governance-Richtlinie der SWX erfasst nur kotierte Gesellschaften. Mängel bei der Corporate Governance bestehen aber auch bei nicht kotierten Unternehmen. Zudem zeigt das Prinzip des „comply or explain“ Schwächen bei der Durchsetzung. Die Richtlinie der SWX befasst sich im Übrigen nur mit einem Teilaspekt der Corporate Governance, nämlich der Transparenz kapitalmarktrelevanter Informationen. Andere wichtige Elemente einer wirkungsvollen Corporate Governance bleiben ausgeklammert, so die Stärkung der Stellung der Generalversammlung und eine Verbesserung der Effizienz der Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre.

Mit einer ganzen Reihe von parlamentarischen Vorstössen wurden neue gesetzliche Kautelen verlangt37. Das Bundesamt für Justiz beauftragte deshalb im Oktober 2002 die Experten Prof. Dr. Peter Böckli, Basel, Prof. Dr. Claire Huguenin, Zürich, und Prof. Dr. François Dessemontet, Lausanne, den Handlungsbedarf zu analysieren und

35 Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance des Verbands der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) vom Juli 2002,

36 Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der Swiss Exchange (SWX) vom 1. Juli 2002.

37 S. vorne Ziff. 1.3.