Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten
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Vorschläge für eine Verbesserung der Corporate Governance auszuarbeiten. Die Experten legten am 25. März 2003 einen Zwischenbericht über die Offenlegung der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vor. Gestützt darauf wurde eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet38. Der ausführliche Schlussbericht der Experten folgte am 30. September 200339. Ein weiterer Expertenbericht wurde von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone verfasst40. Er befasst sich mit den Fragen der Kapitalstrukturen, der Generalversammlung und punktuell mit Aspekten von Corporate Governance.
Ein wesentlicher Teil der Vorschläge der Experten ist in den vorliegenden Vorentwurf eingeflossen. Nicht aufgegriffen wurde namentlich die Anregung, börsenkotierte und andere wirtschaftlich bedeutende Unternehmen zu verpflichten, über bestimmte Fragen der Corporate Governance jährlich einen Grundsatzbeschluss zu fassen und diesen den Aktionärinnen und Aktionären bekanntzugeben (Prinzip „Gestaltungsfreiheit mit Rechenschaftspflicht“)41. Eine entsprechende Vorschrift würde die Entscheidbildung in der Gesellschaft und die Qualität der Information der Aktionärinnen und Aktionäre nicht wesentlich verbessern, da in der Praxis wohl meist Standardaussagen verwendet würden. Inhaltlich hätte die Regelung - genau besehen – auch einen wenig verbindlichen Charakter, so dass sie nicht ins Gesetz gehört. Es bleibt den Börsenorganen indessen unbenommen, entsprechende Richtlinien zu erlassen.
Auch wenn eine Stärkung der Corporate Governance im schweizerischen Aktienrecht wirtschaftlich und politisch sinnvoll erscheint, wird sie falsche Strategien, Fehlentscheidungen und Missbräuche nie in allen Fällen verhindern können. Ein zu rigides normatives System könnte aber durch eine Beschneidung des unternehmerischen Handlungsspielraums die wirtschaftliche Innovation gefährden. Wichtig ist zudem, dass die Organisation den konkreten Umständen angepasst werden kann, da die Aktiengesellschaft in der Schweiz für grosse und für kleine Unternehmen verwendet wird42. In Übereinstimmung mit den Expertenberichten verzichtet der Vorentwurf daher auf engmaschige Regelungen und wahrt damit die erforderliche Organisationsfreiheit der Unternehmen.
Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Massnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance. Weitere Neuerungen, die im Abschnitt über die Generalversammlung erläutert werden (s. hinten Ziff. 2.4 ff.), sind ebenfalls von Bedeutung für die Corporate Governance. Die Neuregelung der Rechnungslegung schliesslich betrifft ei-
38 S. Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung) vom 23.6.2004, BBl 2004 4471 ff.
39 S. BÖCKLI / HUGUENIN / DESSEMONTET, Expertenbericht der Arbeitsgruppe „Corporate Governance“ zur Teilrevision des Aktienrechts, Zürich 2004.
40 Bericht zu einer Teilrevision des Aktienrechts: Corporate Governance / Unternehmenssanierung vom 4. September 2002, S. 1 ff. (nicht veröffentlicht).
41 S. BÖCKLI / HUGUENIN / DESSEMONTET, Expertenbericht der Arbeitsgruppe „Corporate Governance“ zur Teilrevision des Aktienrechts, Zürich 2004, S. 23, 81 ff., 86 f.
42 S. vorne Ziff. 1.5.