Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten
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3.6 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3.6.1 Art. 791: Eintragung ins Handelsregister
Analog zur Kommanditaktiengesellschaft sind ausländische Gesellschafterinnen und Gesellschafter neu unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit ins Handelsregister einzutragen (Art. 791 Abs. 1; s. vorne Ziff. 3.5.1).
3.6.2 Art. 801: Reserven
Die Bestimmungen des Aktienrechts über die Reserven finden bei der GmbH entsprechend Anwendung (Art. 801; s. vorne Ziff. 3.1.25).
3.6.3 Art. 802: Auskunfts- und Einsichtsrecht
Die Vorschrift betreffend das Einsichtsrecht der Gesellschafterin bzw. des Gesellschafters wurde bereits anlässlich der Revision des GmbH-Rechts geändert162. Die erneute Anpassung erfolgt lediglich aus terminologischen Gründen („Geschäftsbücher“ statt „Bücher“; Art. 802 Abs. 2; s. vorne Ziff. 2.5 ff., hinten Ziff. 3.10 ff.).
3.6.4 Art. 804: Aufgaben der Gesellschafterversammlung
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung wurden bereits im Rahmen der GmbH-Vorlage163 umfassend neu geregelt. Aufgrund der Revision des Rechnungslegungsrechts müssen jedoch kleinere Anpassungen vorgenommen werden: Da neu die Möglichkeit besteht, die Prüfung der Konzernrechnung wahlweise durch die Revisionsstelle oder durch eine andere Revisorin bzw. einen andern Revisor vornehmen zu lassen (Art. 962a Abs. 4), entfällt der Hinweis auf den Konzernrechnungsprüfer und die Konzernrechnung (Art. 804 Abs. 2 Ziff. 3 und 4; s. vorne Ziff. 3.1.44, hinten Ziff. 3.10 ff.).
3.6.5 Art. 820: Kapitalverlust / Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Für die Anzeigepflichten bei Kapitalverlust, Überschuldung sowie neu bei Zahlungsunfähigkeit kommen die aktienrechtlichen Vorschriften zur Anwendung (Art. 725 ff. i.V.m. Art. 820 Abs. 1; s. vorne Ziff. 3.1.43 ff.). Weitere Änderungen sind rein sprachlicher Natur (Abs. 2).
162 S. Botschaft zur Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrechts) vom 19. Dezember 2001, BBl 2002 3148 ff.
163 S. Botschaft zur Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrechts) vom 19. Dezember 2001, BBl 2002 3148 ff.