Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 10 Seiten
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Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien: Erläuternder Bericht
Das Akkreditierungsverfahren besteht nach der Terminologie von Art. 17a FHSG aus zwei Elementen:
1. die „Prüfung der Gesuche“;
2. die „Akkreditierung“ als hoheitlicher Akt in Form einer formellen Verfügung.4
Die Akkreditierung einer Fachhochschule oder eines Studiengangs kann auf folgenden Wegen erlangt werden:
1. das EVD prüft und akkreditiert;
2. externe Agenturen prüfen und das EVD akkreditiert;
3. auf begründeten Antrag hin prüfen und akkreditieren anerkannte Agenturen (nur bei Studiengängen möglich).
Dieses im Gesetz vorgezeichnete offene Akkreditierungsmodell steht in Einklang mit der europäischen Entwicklung5. Gestützt auf die Akkreditierungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen6 kann die Prüfung der Akkreditierungsgesuche an eine anerkannte Akkreditierungsagentur (in der Folge Agentur genannt) delegiert werden. Der gesetzliche Rahmen entspricht auch der Bologna-Deklaration, in der sich die teilnehmenden Länder dazu verpflichteten, systematisch organisierte Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssysteme im Hochschulbereich einzurichten.
Verschiedene europäische Länder haben für die Akkreditierung bereits öffentlich finanzierte, jedoch unabhängige Agenturen eingerichtet. Derzeit besteht innerhalb Europas in Deutschland der grösste Markt an Agenturen.7 Daneben gibt es eine Reihe von privaten Agenturen oder sogenannten Akkreditierungsverbünden mit internationaler Ausrichtung, etwa für die Ingenieurausbildungen8, die MBA-Ausbildungen9 und die Architekturausbildung10.
Für die Fachhochschulen ist es von Interesse, dass die meisten ausländischen Agenturen im Rahmen von Dienstleistungen auch Studiengänge in der Schweiz akkreditieren können. Obwohl für den französischen und italienischen Sprachraum noch keine spezifischen Anbieter existieren, gibt es beispielsweise deutsche Agenturen, die ihre Akkreditierungsverfahren auch auf Französisch durchführen können.11 Der Bund muss grundsätzlich allen Fachhochschulen, die nicht zu einer ausländischen Agentur gehen wollen/können, die Möglichkeit zur
4Deutsche Agenturen unterscheiden zwischen der Bearbeitung der Gesuche (Hoheit der Länder) und dem eigentlichen Akkreditierungsverfahren, das von den akkreditierten Agenturen durchgeführt wird, welche auch gleichzeitig den Akkreditierungsentscheid treffen.
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Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2005 die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung empfohlen. Hierzu sollen die Mitgliedstaaten die Schaffung eines
"Europäischen Registers von Agenturen zur Qualitätssicherung" fördern und es den Hochschulinstituten freistellen, welche der dort registrierten Agenturen sie wählen (sich also nicht auf nationale Agenturen beschränken). Siehe dazu: Europäischer Rat, Allgemeine Angelegenheiten, Brüssel, 30. Januar 2006 (Mitteilung an die Presse), S.15.
6 Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und der Schweizerischen
Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Akkreditierungsagenturen vom... 2006.
7 Folgende Agenturen sind vom Akkreditierungsrat akkreditiert: Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS), Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN), Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS), Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN), Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA), Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA).
8 Z. B. Accreditation of European Engineering Programmes and Graduates (EUR-ACE) und Fédération Européenne d'Associations Nationales d'Ingénieurs (FEANI).
9 Z.B. die amerikanische Agentur Association to Advance Collegiate Schools of Business (AACSB), die britische Agentur Association of MBAs (AMBA) oder die europäische Agentur European Quality Improvement System (EQUIS).
10 Der deutsche Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP) entwickelt
fachspezifische Standards für die Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen nach internationalen
Massstäben und arbeitet mit akkreditierten Agenturen zusammen.
11 So z.B. ACQUIN.