Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 10 Seiten

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Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien: Erläuternder Bericht

Akkreditierung garantieren. Mit Blick auf die Hochschullandschaft Schweiz ist zu klären, ob für die Fachhochschulen und Universitäten eine gemeinsame, nationale Fachstelle für die Akkreditierung eingerichtet werden kann, und ob im Rahmen einer Vereinbarung dem unabhängigen Akkreditierungsorgan der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) diese Aufgabe übertragen werden kann.12

Wichtige Referenzdokumente für die vorliegenden Richtlinien zur Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen sind das FHSG mit seinen nachgelagerten Rechtserlassen, die Richtlinien für die Akkreditierung der Schweizerischen Universitäten13 und die europäischen Praktiken14. Zentraler Erfahrungshintergrund für die Ausgestaltung und Validierung der Standards bildete die Peer Review 2001-200315, bei der alle Fachhochschulen und ihre Studiengänge im Bereich Technik, Wirtschaft und Design einer Qualitätsüberprüfung unterzogen wurden. Die Richtlinien zur Akkreditierung stellen daher die generell abstrakte Fassung der bestehenden Praxis dar.

Die Richtlinien zur Akkreditierung sind bewusst offen formuliert, damit genügend Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung der Akkreditierungsgrundsätze und -kriterien bleibt. Das Bundesamt wird die nationale und internationale Entwicklung genau beobachten und die Richtlinien bei Bedarf aktualisieren.16

II. Erläuterungen im Einzelnen

A. Allgemeines

A.1 Gegenstand dieser Richtlinien

Die Richtlinien formulieren die Grundsätze für den Verfahrensablauf der Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen (Gesuchsprüfung und Akkreditierungsentscheid). Im Weiteren klären sie die wesentlichen Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren und Institutionen.

A.2 Prüfbereiche

Bei den Prüfbereichen der Akkreditierung wird gemäss Fachhochschulgesetz zwischen Fachhochschule und Studiengängen - konsekutive Studienprogramme, die einen Bachelor- und Masterabschluss umfassen sowie eigenständige Bachelor- oder Masterstudiengänge17- unterschieden. Um den Verfahrensaufwand möglichst gering zu halten, können für gleichartige Studiengänge d.h. Studiengänge aus dem gleichen Fachbereich mehrere Akkreditierungsgesuche in demselben Verfahren von derselben Gutachtergruppe geprüft

12 Das OAQ ist ein von der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) eingesetztes Organ. Letztere ist auch die Entscheidungsinstanz für Akkreditierungen.

13 Schweizerische Universitätskonferenz (SUK). Richtlinien für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich in der Schweiz. Bern 16. Oktober 2003.

14 European Association for Quality Assurance in Higher Education (Enqa). Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area. Helsinki 2005; European consortium for accreditation. Code of Good Practice for the Members of the European Consortium for Accreditation in Higher Education (ECA). Zürich 2004.

15 Unter der Federführung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (Bundesamt) und der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK).

16 Die europäische Diskussion über Akkreditierung will klären, ob Programme (Studiengänge), Departemente, Prozesse, Systeme der Qualitätssicherung oder Institutionen akkreditiert werden sollen und inwieweit Akkreditierungen der Qualitätsentwicklung dienen können. Es zeichnet sich die Einsicht ab, dass eine Überprüfung einzelner Programme als Stichproben weiterhin notwendig ist und nicht durch eine institutionelle oder Systemüberprüfung ersetzt werden kann. Im Rahmen der Hochschullandschaft Schweiz wird noch zu klären sein, wie ein einheitliches Qualitätssystem für alle Hochschulen aussehen könnte.

17 Weiterbildende Master können freiwillig akkreditiert werden, ohne finanzielle Beteiligung des Bundes.