Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 10 Seiten
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Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien: Erläuternder Bericht
Bundesverwaltungsgericht anfechten, unabhängig davon, ob diese vom EVD oder einer anerkannten Agentur erlassen werden.
C.5 Geheimnis- und Datenschutz
Alle mit der Akkreditierung befassten Stellen und Personen behandeln Informationen über die betroffenen Fachhochschulen und Studiengänge vertraulich. In den Prüfverfahren beigezogene Gutachterinnen und Gutachter unterliegen bezüglich der ihnen anvertrauten Informationen einer qualifizierten Schweigepflicht. Auf die Bearbeitung von Akkreditierungsdaten finden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sinngemäss Anwendung.
III. Übergangsbestimmungen
In den Richtlinien wurde bewusst auf Übergangsbestimmungen verzichtet. Die Vergleichbarkeit von Diplomanerkennungsverfahren (Studiengänge, die ein Peer Review-Verfahren oder ein EDK/GDK-Anerkennungsverfahren durchlaufen haben) mit Akkreditierungsverfahren sowie die nachträgliche Anerkennung von Akkreditierungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinien erfolgt sind, werden in einer separaten Verfügung des EVD geregelt.
IV. Anhang
Standards für die Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen
Allgemeine Bemerkungen
Bei der Akkreditierung wird die Qualität von Institutionen und Studienprogrammen geprüft. Die vorliegenden Standards unterteilen sich in Qualitätsstandards für Fachhochschulen und Studiengänge. Sie stellen einen Mindestrahmen dar, der die Qualitätsdimension der Akkreditierung sichtbar und transparent machen soll. Formaler Referenzrahmen sind die Standards an den universitären Hochschulen27 sowie die internationale Praxis der Akkreditierung28 unter Berücksichtigung der fachlich-inhaltlichen Standards und fachhochschulspezifischen Gegebenheiten. Grundsätzlich können zwei Typen von Standards unterschieden werden: zum einen die formalen Standards (Struktur- bzw. Systemvorgaben) von Bund und Kantonen, zum andern die fachlich-inhaltlichen Standards. Während die formalen Standards durch das Fachhochschulgesetz und Beschlüsse der zuständigen Organe vorgegeben sind, bilden die fachlich-inhaltlichen Standards einen fachlichen Konsens in den von der Gutachtergruppe (Peers) vertretenen Fachgebieten ab.29
Weitere Standards für die Akkreditierung sind zudem durch die Bologna-Reform vorgegeben. Bei der Frage nach der Berufsbefähigung ist im System gestufter Studiengänge beispielsweise zu differenzieren zwischen Bachelorstudium mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und dem grundständigen Masterstudium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Niveauunterschiede zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
27 Schweizerische Universitätskonferenz (SUK), Richtlinien für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich vom 16.10.2003.
28 European Association for Quality Assurance in Higher Education (Enqa). Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area. Helsinki 2005. Weitere Grundlagen sind die Richtlinien der Bologna Erklärung, die Richtlinien für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich, die Gleichstellungsstandards der KFH und die European Foundation for Quality Management (EFQM) Standards.
29 Bei der Beurteilung spielen die Kriterien des Erfahrungswissens und der intersubjektiven Überprüfbarkeit eine zentrale Rolle.