Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten
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oder Erziehungsstrafe (SG) und zur Verankerung der Zweiverdienerehe als einziges
massgebliches Familienleitbild (SZ).
Zudem kritisieren die Kantone, dass Rentnerehepaare und Ehepaare, bei welchen höchstens ein Ehegatte Erwerbseinkommen erzielt und die Einkünfte im Übrigen aus anderen Quellen stammen, den Zweiverdienerabzug nicht geltend machen können. Diese Benachteiligung hält nach Ansicht der Kantone dem in der Verfassung verankerten Gleichbehandlungsgebot ebenfalls nicht Stand. Nach Ansicht von BL sollte der Zweiverdienerabzug daher auch auf Erwerbsersatz- oder Renteneinkommen ausgedehnt werden. In Anbetracht der
demographischen Entwicklung dürfen Rentner nicht benachteiligt werden (BL).
Einige Kantone bewerten explizit als negativ, dass in der Vorlage keine Entlastungen für Familien mit Kindern vorgesehen sind (AG, BS, FR, LU, OW, SZ, VS).
2.2 Parteien
Die grosse Mehrheit der Parteien lehnt die Vorlage ab (CSP, CVP, EDU, EVP, Grüne Partei, Liberale Partei, SP, SVP). Einzig die FDP und die Lega dei Ticinesi befürworten die
vorgeschlagenen Sofortmassnahmen. Die Entlastung um 750 Mio. Franken erlaube den Familien, ihre vergrösserten Ressourcen in Konsum umzuwandeln und damit zum
wirtschaftlichen Aufschwung beizutragen (Lega dei Ticinesi). Die FDP befürwortet die
Vorlage, weil sie einfach und rasch umsetzbar ist und keine präjudiziellen Wirkungen
entfaltet. Sie weist aber auch auf gewisse Schwächen hin. So wird kritisiert, dass
Einverdienerehepaare, Rentnerehepaare und solche Ehepaare, bei welchen ein Partner nur Einkommen aus anderer Quelle als Erwerbstätigkeit erzielt, benachteiligt werden.
Diese Ungleichbehandlung der Ehepaare, je nachdem aus welcher Quelle die Einkünfte stammen, wird ebenfalls von den Parteien bemängelt, die eine ablehnende Haltung
einnehmen. Die Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von
Steuerpflichtigen werden allgemein als unausgewogen beurteilt. Wirtschaftlich vergleichbare Verhältnisse würden in verfassungswidriger Weise unterschiedlich besteuert. So wird darauf hingewiesen, dass die traditionelle Einverdienerehe benachteiligt werde (CSP, Grüne Partei, SVP). Da bei den Sofortmassnahmen die innereheliche Einkommensaufteilung eine wichtige Rolle spiele, werde die Wahlfreiheit in der Gestaltung des Familien- und Erwerbslebens steuerlich bestraft (CVP). Zudem wird bedauert, dass Paare ohne Kinder je nach Zivilstand weiterhin unterschiedlich besteuert werden (CVP).
Kritisiert wird weiter, dass Paare mit zwei Kindern, die ein Erwerbseinkommen von 80'000 bis 150'000 Franken erzielen, nur sehr bescheiden entlastet werden. Somit würden vor allem Paare mit Gesamteinkommen über 150'000 Franken profitieren (CVP, Grüne Partei, Liberale Partei).
Zudem würden durch die Tariferhöhung die echt Alleinstehenden in inakzeptabler Weise mehr belastet und die Konkubinatspaare über alle Einkommenskategorien hinweg höher als Ehepaare besteuert (CSP, CVP, FDP, Grüne Partei, SP, SVP). Diese Höherbelastung wird von der EDU und der EVP hingegen positiv bewertet.
Zum Teil wird bedauert, dass keine Entlastungen für Familien mit Kindern vorgesehen werden (CVP, EDU, EVP, Grüne Partei).
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